Jeder neunte deutsche Autofahrer (11,4 Prozent) hat pro Jahr einen – versicherungsrelevanten – Schaden zu beklagen. Bei knapp 4 Prozent kommt es auch zu Personenschäden. Das geht aus dem „Karambolage-Atlas 2018“ hervor, der von einem großen Versicherer erstellt wird.
Die Unfallhäufigkeit schwankt jedoch deutlich zwischen einzelnen Regionen. An der Spitze liegen Oberhausen mit 20 Prozent, Flensburg mit 19, der Hochtaunus- und der Saarpfalz-Kreis mit jeweils 16,7, Olpe mit 16,6 und Duisburg mit 15,8 Prozent. Es folgen die Großmetropolen Berlin (15,5) und Hamburg (15,4), danach Frankfurt/Main und das Weimarer Land (je 15,3). München, Köln, Schwerin, Essen, Düsseldorf, Jena, Aachen, Freiburg im Breisgau und Chemnitz rangieren ebenso zwischen 14 und 15 Prozent wie Ostholstein, der Saale-Holzland- und der Rhein-Sieg-Kreis sowie die Landkreise Regensburg und Landshut.
Die Kosten belaufen sich im Bundesschnitt auf rund 2.300 Euro pro Auto und Karambolage. Nur gut jeder dritte Schadensfall wird von den Haftpflichtversicherern übernommen, 60 Prozent entfallen auf den Kaskobereich. Zwischen den Geschlechtern gibt es übrigens keinen nennenswerten Unterschied in puncto Schadenshäufigkeit.
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753 Wildunfälle ereigneten sich laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) im Jahr 2017 durchschnittlich jeden Tag auf deutschen Straßen – ein neuer Rekord. Auch die Schadenssumme kletterte letztes Jahr mit 744 Millionen Euro auf ein Hoch. Pro Schaden entstanden im Schnitt um 5 Prozent höhere Kosten als im Vorjahr, was hauptsächlich an der modernen Technik in den Autos liegt: Die hilft zwar Unfälle zu vermeiden oder begrenzen, doch ihre Reparatur oder ihr Ersatz ist eben auch teuer.
Wenn es zu einem Wildunfall gekommen ist, sollten Autofahrer nach GDV-Empfehlungen folgendermaßen vorgehen:
Unfallstelle sichern (Warnblinklicht, Warndreieck)
Polizei informieren
Umgekommene oder verletzte Tiere in Ruhe lassen, nicht anfassen (Förster oder Jagdpächter holt Tiere gegebenenfalls ab)
Schäden und Unfallstelle mit Fotos dokumentieren
Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen (von Polizei, Förster oder Jagdpächter)
Versicherer anrufen (vor Reparatur, Verkauf oder Verschrottung des Autos)
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Das Starkregen-Risiko wächst, Immobilienbesitzern drohen kostspielige Schäden. Zwar hängt es am Ende von der Mikrolage – also der Situation rund ums Haus – ab, wie das Wasser abfließen kann. Doch die Versiegelungsquote bzw. Bebauungsdichte einer Stadt gibt einen Hinweis auf das grundsätzliche Risiko: Je mehr Flächen zugebaut, -betoniert und -asphaltiert sind, desto höher die Überschwemmungsgefahr bei Starkregen, wenn die Kanalisation kapitulieren muss.
Eine aktuelle Auswertung einer Tochterfirma des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) zeigt, welche deutschen Städte dem Wasser am wenigsten Versickerungsflächen bieten. Unter den 50 einwohnerstärksten Kommunen Deutschlands ist München der Negativ-Spitzenreiter: Fast die Hälfte (47 Prozent) der Stadtfläche ist versiegelt. Es folgen Oberhausen (44), Hannover (43), Ludwigshafen am Rhein (42), Nürnberg (40), Mannheim (40), Gelsenkirchen (39), Berlin (39), Bochum (38) und Duisburg (37). Die niedrigste Bebauungsdichte weist dagegen Potsdam mit 13 Prozent auf. Auch Freiburg im Breisgau (18), Hamm (18), Münster (18) und Saarbrücken (19) gehören zu den grüneren Großstädten. Wobei hier natürlich, je nach Mikrolage, ebenfalls starkregenbedingte Überschwemmungen möglich sind. Wer sein Hab und Gut gegen die finanziellen Risiken absichern will, sollte eine Wohngebäudepolice mit erweitertem Naturgefahrenschutz abschließen.
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Bis zum 30. November läuft die Frist für einen Kfz-Versichererwechsel. Mit einer guten Auswahl lässt sich die Prämie unter Umständen mehr als halbieren. Es geht um viel Geld: Immerhin überweisen die deutschen Autofahrer pro Jahr zwischen 25 und 30 Milliarden Euro an ihre Versicherer. Einen nennenswerten Teil davon könnten sie auch für andere Zwecke ausgeben.
Doch wie findet man den preiswertesten unter den infrage kommenden Tarifen? Wer sich nur auf die einschlägigen Online-Vergleichsportale verlässt, zahlt häufig mehr als nötig. Denn nicht alle – und noch nicht einmal alle großen – Versicherer sind dort vertreten. Auf den prominenten Portalen fehlt unter anderen ausgerechnet der Kfz-Versicherer mit dem größten Marktanteil, die Huk-Coburg.
So kann es vorkommen, dass das günstigste Angebot auf einem Vergleichsportal 20 Prozent teurer ist als ein auf anderen Wegen erhältliches. Das kann zwar schon ein Fortschritt gegenüber dem bisherigen Tarif bedeuten, doch eine Preis-Leistungs-Optimierung ist es noch nicht. Kompetente Hilfestellung dafür gibt’s beim Versicherungsmakler des Vertrauens.
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Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat eine neue Typklassenstatistik herausgebracht, die alle Schadensfälle aus den Jahren 2015 bis 2017 einbezieht. Insgesamt wurden für rund 29.000 Kfz-Modelle die angefallenen Schäden und Versicherungsleistungen erfasst. Die Auswertung dient den Versicherern als (unverbindliche) Kalkulationsgrundlage für ihre Tarife.
Fazit: Fast drei Viertel der Automodelle bleiben in der derselben Typklasse wie zuvor. Für elf Millionen Autofahrer bzw. ihre Modelle gibt es allerdings eine Veränderung, die sich in der Regel in der Kfz-Versicherungsprämie niederschlagen wird. Unter Umständen kann sich diese mehr als verdoppeln, aber auch eine Senkung um bis zu ein Drittel ist möglich.
So müssen sich etwa die Halter eines Toyota RAV4 Hybrid 2.5 (alte Typklasse: 27; neue: 32) auf eine Steigerung der Teilkaskobeiträge um 112 Prozent einstellen. Die Vollkaskobeiträge für einen BMW X4 xDrive 20D könnten sich um 44 Prozent verteuern, da das Modell um vier Klassen hochgestuft wurde. Günstiger wird dagegen die Kfz-Haftpflicht für einen VW Tiguan 2.0 TSI 4Motion (alt: 14; neu: 11), und zwar um 32 Prozent.
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Auch wenn der eigene Hund sich bisher immer vorbildlich verhalten hat: Dass seine Instinkte mal mit ihm durchgehen, ist nie ausgeschlossen. Im Fall der Fälle kann dabei ein nennenswerter Schaden entstehen. Beispiel: Ein Handwerker wird vom Hund gebissen und kann daraufhin einige Wochen lang nicht arbeiten. Neben Schmerzensgeld und Behandlungskosten käme dann noch der Verdienstausfall hinzu. Noch größeres Schadenspotenzial ergibt sich, wenn ein Hund einen Verkehrsunfall verursacht. Für den Schaden muss der Hundehalter auch dann einspringen, wenn er nichts falsch gemacht und alle Vorschriften beachtet hat („verschuldensunabhängig“).
In mittlerweile sechs Bundesländern – Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen – ist Haftpflichtschutz für Hundehalter aus diesen Gründen schon vorgeschrieben. Lediglich Halter sogenannter Listenhunde, die als besonders gefährlich gelten, müssen deutschlandweit eine Police abschließen. Aus Eigeninteresse sollten auch die Tierfreunde in den anderen Bundesländern nicht erst warten, bis eine gesetzliche Versicherungspflicht kommt. Tierhalter-Haftpflichtversicherungen sind ab etwa 50 Euro Jahresprämie erhältlich, für einen Premium-Schutz werden bis zu 200 Euro aufgerufen.
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Der Markt für E-Bikes, aber auch für hochwertige Mountainbikes und Designräder boomt. Der Verband der deutschen Zweiradindustrie erwartet, dass allein in diesem Jahr rund 800.000 Pedelecs (Elektrofahrräder) verkauft werden – in der Regel zu Preisen zwischen 2.500 und 5.000 Euro. Damit stehen beträchtliche Werte in Keller, Garage, Hausflur oder sonst wo. Und Werte sollten geschützt sein, insbesondere gegen Diebstahl.
Mit einer Erweiterung der Hausratversicherung lässt sich dies erreichen. Bei bereits vereinbartem Radschutz sollte überprüft werden, ob dieser auf dem aktuellen Stand ist. Eine Nachtzeitklausel beispielsweise, der zufolge bei einem Diebstahl zwischen 22 und 6 Uhr kein Versicherungsschutz gilt, muss heutzutage nicht mehr in Kauf genommen werden. Ebenso verhält es sich mit der Nachtzeiteinschränkung, die das Unterstellen der Räder in einem verschlossenen Fahrradkeller vorschreibt. Idealerweise sollte auch nach grob fahrlässig verursachten Schäden eine Leistung erfolgen. Bei der Tarifauswahl sollte zudem ein Blick auf die Klauseln geworfen werden, die den Erstattungsanspruch nach einem Diebstahl hochwertiger Teile regeln.
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Auch wenn der eigene Hund sich bisher immer vorbildlich verhalten hat: Dass seine Instinkte mal mit ihm durchgehen, ist nie ausgeschlossen. Im Fall der Fälle kann dabei ein nennenswerter Schaden entstehen. Beispiel: Ein Handwerker wird vom Hund gebissen und kann daraufhin einige Wochen lang nicht arbeiten. Neben Schmerzensgeld und Behandlungskosten käme dann noch der Verdienstausfall hinzu. Noch größeres Schadenspotenzial ergibt sich, wenn ein Hund einen Verkehrsunfall verursacht. Für den Schaden muss der Hundehalter auch dann einspringen, wenn er nichts falsch gemacht und alle Vorschriften beachtet hat („verschuldensunabhängig“).
In mittlerweile sechs Bundesländern – Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen – ist Haftpflichtschutz für Hundehalter aus diesen Gründen schon vorgeschrieben. Lediglich Halter sogenannter Listenhunde, die als besonders gefährlich gelten, müssen deutschlandweit eine Police abschließen. Aus Eigeninteresse sollten auch die Tierfreunde in den anderen Bundesländern nicht erst warten, bis eine gesetzliche Versicherungspflicht kommt. Tierhalter-Haftpflichtversicherungen sind ab etwa 50 Euro Jahresprämie erhältlich, für einen Premium-Schutz werden bis zu 200 Euro aufgerufen.
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Zwischen 2012 und 2016 haben sich Rechtsstreitigkeiten in Deutschland durchschnittlich um knapp 19 Prozent verteuert. Das geht nach einer Analyse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vor allem auf deutlich gestiegene Anwaltshonorare zurück. Aber auch die Gerichtskosten haben zugelegt. Zum Vergleich: Das allgemeine Preisniveau legte im selben Zeitraum bloß um 3,2 Prozent zu.
So muss man sich laut einer GDV-Musterrechnung bei einem Streitwert von 10.000 Euro auf Kosten von 4.500 Euro einstellen – und zwar lediglich in der ersten Instanz. Die Gerichtskosten sind dabei mit 700 Euro noch überschaubar, die Anwaltsleistungen aber schlagen mit 3.800 Euro zu Buche. Dieses Kostenrisiko hält viele Bürger davon ab, ihr Recht einzuklagen – es sei denn, sie verfügen über eine Rechtsschutzversicherung.
In manchen Rechtsbereichen fiel die Steigerung sogar mehr als zehnmal so hoch aus wie im Durchschnitt. So schnellten die Kosten für ein Verfahren wegen schimmelbedingter Mietminderung um über 200 Prozent nach oben.
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