Noch ist die Zahl der Elektroautos auf deutschen Straßen sehr überschaubar – Anfang 2019 wurden gerade einmal gut 83.000 registriert, bei einem Gesamtbestand von 47 Millionen. Doch die Zuwachsraten sind beachtlich. So wurden im ersten Halbjahr dieses Jahres über 31.000 E-Mobile verkauft. Im Zuge der verschärften Klimawandeldebatte, aber auch angesichts immer praxistauglicherer neuer Modelle dürfte die Nachfrage weiter rasant steigen.
Wer sich einen Stromer zulegt, sollte bei der Versicherung ins Kleingedruckte schauen (lassen) und keineswegs nur auf den Preis. Denn ein Marktstandard hat sich noch nicht herausgebildet. So sucht man den Begriff „Akku“ – der immerhin das in der Regel teuerste Bauteil eines E-Autos beschreibt – in vielen Versicherungsbedingungen vergebens. Muss der Akku wegen eines Defekts ausgetauscht werden, drohen viele Halter auf den Kosten sitzen zu bleiben. Es sei denn, der Schaden wurde bei einem Unfall verursacht, dann zahlt die Vollkaskoversicherung ebenso wie im Rahmen einer Allgefahrendeckung. Auch wenn ein Akkuschutz enthalten ist, kann er sich von Tarif zu Tarif unterscheiden. Expertenrat bei der Versicherungsauswahl zahlt sich daher aus.
> weiterlesen
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat erstmals die regional unterschiedliche Feuergefährdung in Deutschland untersucht. Als Datenbasis dienten Schadensfälle in der Wohngebäudeversicherung, die Brandschäden abdeckt. Wie die Analysten feststellten, ist die Brandgefahr in Schleswig-Holstein mehr als doppelt so hoch wie in Oberbayern.
In Zahlen: Zwischen Nord- und Ostsee kommt es 47 Prozent häufiger zu Bränden als im Bundesdurchschnitt, in Oberbayern dagegen 29 Prozent seltener. Ein erhöhtes Brandrisiko gibt es auch in Mecklenburg-Vorpommern (135 Prozent), Lüneburg (132), Bremen (127) und Weser-Ems (125). Im Süden der Republik dagegen werden unterdurchschnittliche Werte verzeichnet, neben Oberbayern stechen hier vor allem Schwaben (74), Mittelfranken (78), Stuttgart und Unterfranken (beide 84) heraus.
Etwa alle drei Minuten schlägt Feuer in Deutschland im Schnitt zu, womit sich die Schadensfälle auf rund 200.000 jährlich summieren. Die dadurch verursachten Kosten beliefen sich 2018 auf circa 1,2 Milliarden Euro. Erfasst sind dabei allerdings nur versicherte Fälle.
> weiterlesen
Nachdem einer Kaskoversicherten im Dezember 2010 das Auto gestohlen worden war, stellte sich der Versicherer bei der Regulierung quer. Begründung: Der Fahrzeugschein habe im Handschuhfach gelegen, was eine Gefahrerhöhung bedeutet habe. Damit wollte sich die Geschädigte nicht abfinden, sie zog vor Gericht.
Nach einem langen Weg durch die Instanzen sprach das Oberlandesgericht (OLG) Dresden kürzlich abschließend Recht: In diesem Fall stellt es keine grobe Fahrlässigkeit oder Gefahrerhöhung dar, den Fahrzeugschein im Auto zu belassen. Denn im Handschuhfach war er für potenzielle Diebe nicht sichtbar; bei einer Deponierung hinter der Windschutzscheibe sähe es also anders aus. In die gleiche Richtung gingen zuvor schon die OLGs Oldenburg und Hamm, die den Anspruch auf Versicherungsschutz nicht dadurch verwirkt sahen, dass der Fahrzeugschein nicht mitgenommen wird.
Das OLG Celle hingegen gab 2007 einem Versicherer recht, der sich auf Leistungsfreiheit wegen geänderter Gefahrenlage berief. Fazit: Auf der sicheren Seite ist man, wenn man den Fahrzeugschein mit sich führt und nicht im Auto liegen lässt.
> weiterlesen
Erstmals hat der Versicherer-Gesamtverband GDV eine regionale Naturgefahrenbilanz vorgelegt. Sie zeigt, dass sich die 2,6 Milliarden Euro, die deutsche Versicherer 2018 wegen Unwetterschäden (Personenschäden ausgenommen) zahlen mussten, sehr ungleich auf die Bundesländer verteilen.
Mit 910 Millionen Euro entfällt der weitaus größte Teil auf NRW. Danach folgen Baden-Württemberg mit 260 Millionen und Bayern mit 252 Millionen Euro. In diese Summen flossen sturm-, hagel- und starkregenbedingte Schäden an Häusern und Hausrat sowie bei Gewerbebetrieben und in der Industrie ein.
Tröstlich für die Nordrhein-Westfalen: Mit 99 Prozent ist die Versicherungsdichte bei Sturm/Hagel an Rhein und Ruhr deutlich überdurchschnittlich. Gegen Elementargefahren (wie Starkregen) haben sich in NRW dagegen nur 43 Prozent abgesichert, was dem Bundesschnitt entspricht. Den besten Versicherungsschutz genießen die Baden-Württemberger, von denen sich 94 Prozent gegen finanzielle Schäden durch Elementargefahren gewappnet haben. Die Quote für Sturm/Hagel liegt sogar bei 100 Prozent. Im Bundesdurchschnitt beträgt sie 94 Prozent.
> weiterlesen
Mitte Mai hat der Bundesrat den Weg für die Zulassung elektrischer Tretroller auf Straßen und Radwegen frei gemacht. Erwartet wird eine Riesenwelle, denn mehr als jeder dritte erwachsene Deutsche liebäugelt mit der Anschaffung eines solchen bis zu 20 Stundenkilometer schnellen E-Scooters.
Neben einer Allgemeinen oder einer Einzel-Betriebserlaubnis braucht man für die Nutzung eine Haftpflichtversicherung, da man mit den Flitzern beträchtliche Personen- und Sachschäden verursachen kann. Die Police wird durch eine Plakette am Roller nachgewiesen. Die private Haftpflichtversicherung greift – im Gegensatz zu Schäden, die man mit dem Fahrrad oder Pedelec bewirkt – beim E-Scooter nicht, da es sich um ein Fahrzeug mit eigenem Antrieb handelt, also ein Kraftfahrzeug. Die ersten Kfz-Versicherer haben bereits Tarife für die Tretroller aufgelegt. Die Integration in eine vorhandene Kfz-Police ist nicht möglich, da es sich jeweils um ein eigenständiges Fahrzeug handelt.
Auch das Verletzungsrisiko der Fahrer ist enorm, wie erste Erfahrungen in anderen Ländern zeigen. Eine Unfallpolice für das Eigenrisiko empfiehlt sich daher ebenfalls.
> weiterlesen
Wenn ein Versicherungskunde anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen muss, um seine Ansprüche durchzusetzen, muss der Versicherer die anfallenden Gebühren tragen – auch wenn es sich um bescheidene Beträge handelt. Das bekräftigte das Amtsgericht Stuttgart kürzlich, indem es der Klage eines Kfz-Teilkaskokunden stattgab (Aktenzeichen 47 C 3458/18).
Der Versicherer hatte sich zunächst geweigert, die vollen Kosten einer Windschutzscheiben-Reparatur zu erstatten. Stattdessen wollte er sich nur mit einem Pauschalbetrag beteiligen. Erst mit anwaltlicher Unterstützung gelang es, die Forderung des Kunden durchzusetzen. Die Anwaltsgebühren von 70 Euro wollte der Versicherer jedoch nicht übernehmen, woraufhin der Fall vor Gericht ging.
Die Stuttgarter Richter urteilten: Die Hinzuziehung eines Anwalts war gerechtfertigt, um die Kundenansprüche zu wahren – der Versicherer muss in einem solchen Fall die Anwaltskosten ebenfalls übernehmen. Entscheidend sei die Sicht einer „wirtschaftlich vernünftig denkenden Person“.
> weiterlesen
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) haben die „Jahresgemeinschafts-Statistik über den Schadenverlauf in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung 2017“ veröffentlicht. Darin werden rund 2,8 Millionen Schäden ausgewertet, die Gesamtkosten von 9,7 Milliarden Euro verursachten.
Wie sich zeigt, sind Oldtimer besonders selten in Haftpflichtfälle involviert. Die unfallträchtigste Pkw-Altersgruppe bilden 16 bis 23 Jahre alte Fahrzeuge – hier stehen 90 Unfälle pro 1.000 Autos zu Buche, bei älteren Fahrzeugen nur 40. Unter Dreijährige kommen auf eine Schadenhäufigkeit von 58 pro 1.000 Pkw.
Anders sieht das Verhältnis bei den Fahrer-Altersgruppen aus: Die bis zu 18-Jährigen verursachen sowohl die meisten Schäden (121 pro 1.000 Pkw) als auch die höchsten Kosten pro Schadensfall (4.088 Euro). Am sichersten fährt es sich statistisch zwischen 42 und 67 Jahren (51 pro 1.000 Pkw). Ein unterdurchschnittliches Risiko besteht übrigens prinzipiell, wenn ein Beamter am Steuer sitzt.
> weiterlesen
Eine Autofahrerin war an einem Novemberabend im letzten Jahr auf regennasser Fahrbahn ins Schleudern gekommen und gegen eine Warnbake geschleudert. In der Dunkelheit stellte sie lediglich einen leichten Schaden an ihrem Außenspiegel fest. Die Polizei hinzuzuziehen hielt sie deshalb nicht für nötig – und fuhr nach Hause. Erst am nächsten Tag bemerkte sie Kratzer an ihrem Fahrzeug und erstattete eine polizeiliche Meldung. Ein Sachverständiger taxierte daraufhin den Schaden auf 10.400 Euro.
Zwar hatte die Fahrerin eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, doch der Versicherer warf ihr unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vor. So habe beispielsweise ihre Fahrtüchtigkeit nicht amtlich festgestellt werden können. Damit liege eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung vor, die den Versicherer von seiner Leistungspflicht entbinde. Dieser Auffassung folgten auch das Landgericht Kleve und im Berufungsverfahren das Oberlandesgericht Düsseldorf. Sie sahen die Fahrerin zudem wegen einer möglichen Beschädigung der Warnbake in der Pflicht, die Polizei zu rufen. Den Fahrzeugschaden muss die Verunfallte nun aus eigener Tasche bezahlen.
> weiterlesen
Online-Vergleichsportale erlebten in den letzten Jahren einen Boom, nicht zuletzt aufgrund groß angelegter Werbekampagnen. Ob der Vertrauensvorschuss der Verbraucher auch gerechtfertigt ist, wird jedoch zunehmend in Zweifel gezogen. Seit Oktober 2017 untersucht das Bundeskartellamt 36 Anbieter, von denen 17 auch Versicherungsvergleiche anbieten. Nun haben die Beamten ein Konsultationspapier vorgelegt, auf das die Anbieter reagieren können, bevor im nächsten Jahr ein Abschlussbericht veröffentlicht wird.
Die vorläufigen Ergebnisse sehen nicht gut für die Branche aus, wie Bundeskartellamts-Präsident Andreas Mundt betont: „Viele Vergleichsinformationen sind zutreffend und seriös. Aber unsere Untersuchung offenbart auch eine Anzahl von möglichen Rechtsverstößen. […] So werden bei Versicherungsvergleichen zum Teil wichtige Anbieter nicht einbezogen.“ Die Marktabdeckung in den Bereichen Haftpflicht- und Hausratversicherung betrage bei fünf Portalen im Schnitt gerade mal 55 bzw. 56 Prozent. Damit fehlt also fast jeder zweite Tarif in den Vergleichs-Rankings, womit kaum von einem „umfassenden Marktüberblick“ die Rede sein kann. Unter den fehlenden Versicherern finden sich öfters auch Marktgrößen wie Allianz, R+V, HDI, Generali oder Huk-Coburg. Das Bundeskartellamt moniert, dass diese eklatanten Lücken von den Vergleichern nicht transparent gemacht würden. Das Gleiche gelte für die Zusammenarbeit mit externen Vergleichsanbietern, von denen Daten bezogen werden.
> weiterlesen