Bei der Kalkulation von Kfz-Versicherungsbeiträgen spielt auch das Diebstahlrisiko am jeweiligen Wohnort eine wichtige Rolle. Wer also in einer Gegend mit vielen Langfingern lebt, ist doppelt gestraft: durch das Diebstahlrisiko selbst und durch entsprechend höhere Prämien für die Kfz-Police.
Diesbezüglich sind die Aachener derzeit im Hintertreffen. Denn laut Polizeilicher Kriminalstatistik für 2016 hat die Karlsstadt mit einer Kfz-Klaurate von rund 257 pro 100.000 Einwohner die wenig schmeichelhafte Spitzenposition unter den deutschen Großstädten inne. Dahinter folgen Berlin mit 209, Potsdam mit 147, Wolfsburg mit 140, Hamburg mit 131, Magdeburg mit 124, Leipzig mit 120 und Dresden mit 107 gestohlenen Fahrzeugen pro 100.000 Einwohner und Jahr.
Am sichersten können sich Autobesitzer in Reutlingen und Stuttgart fühlen. Hier liegt die Klaurate bei überschaubaren 7 bzw. 10. Ähnlich sieht es in den ebenfalls süddeutschen Metropolen Erlangen (13), München (14), Würzburg und Augsburg (beide 17) aus.
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Telematik-Tarife sind bereits seit einigen Jahren auf dem Vormarsch. Sie beziehen das individuelle Fahrverhalten in die Prämienkalkulation ein; wer vorsichtig fährt, erhält einen Beitragsrabatt.
Nun liebäugelt erstmals ein Versicherer mit der Idee, den Versicherungsbeitrag auch vom Punktestand in der Flensburger „Verkehrssünderdatei“ abhängig zu machen. Für die betroffenen Autofahrer würde das bei entsprechenden Verstößen eine doppelte Bestrafung bedeuten: zum einen das oftmals happige Bußgeld, zum anderen eine höhere Prämie für die Kfz-Versicherung. Bei einer Kundenumfrage sprachen sich dem Versicherer zufolge mehr als die Hälfte der Befragten für die Einführung eines solchen Systems aus, nur jeder fünfte lehnte die Idee rundheraus ab.
Wenn es zur Einführung kommt, ist allerdings Ehrlichkeit der Kfz-Halter gefragt. Denn die Versicherer dürfen in Flensburg nicht nachfragen, Datenschutz hat Vorrang.
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Ist es grob fahrlässig, im Winter bei eisigen Temperaturen, aber trockener Straße mit Sommerreifen unterwegs zu sein? Darum drehte sich kürzlich ein Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Papenburg. Nachdem ein Fahrer unter ebenjenen Umständen einen Unfall verursacht hatte, wollte die Versicherung nur die Hälfte des Schadens erstatten – unter Verweis auf die Winterreifenpflicht. Der Geschädigte fand das unangemessen, da die Bereifung keinen Einfluss auf den Unfallhergang gehabt habe. Die Richter gaben ihm nun Recht.
Der Grund: Die Winterreifenpflicht gilt nicht generell, sondern nur bei Glatteis, Schneeglätte usw., also bei winterlichen Straßenverhältnissen. Angesichts von 1,8 Grad Außentemperatur sei es zwar „objektiv verkehrswidrig“ gewesen, mit Sommerreifen zu fahren, da mit Eisbildung gerechnet werden musste. Es fehlte nach Einschätzung des Gerichts aber ein subjektiv erheblich gesteigertes Verschulden, da der Fahrer im guten Glauben an trockene Straßen unterwegs war. Die Versicherung musste den vollen Schaden ersetzen.
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Der GDV hat seine Kfz-Schadensbilanz im Teilkaskobereich für das vergangene Jahr vorgelegt. Ausgeschüttet wurden insgesamt fast drei Milliarden Euro.
Auf dem ersten Rang unter den Schadensursachen steht nach wie vor der Glasbruch, auch wenn die Zahl diesbezüglicher Schadensfälle gegenüber 2014 um 2 Prozent auf 2.156.000 zurückging. 1,134 Milliarden Euro kostete die Reparatur von Windschutzscheiben, Seitenspiegeln und Scheinwerfern. Die zweithöchsten Leistungen wurden für Wildschäden ausgeschüttet (653 Millionen Euro), wenngleich deren Zahl mit 263.000 unter der von Naturgewaltenschäden blieb. Diese wurden 296.000 Mal reguliert – eine Zunahme um satte 69 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Wegen des geringeren Durchschnittswerts kosteten die Schäden durch Sturm, Blitz, Überschwemmungen und Hagel aber „nur“ 570 Millionen Euro.
Einen leichten Rückgang um 4 Prozent verzeichneten die Versicherer bei Marderschäden: Kühlwasserschläuche, Gummidichtungen und Stromleitungen wurden 207.000 Mal zur Beute der putzigen, aber mit scharfen Beißerchen ausgestatteten Tiere. Der Gesamtschaden belief sich auf 63 Millionen Euro. Deutlich teurer waren Diebstähle aus dem Auto, oftmals begleitet von Vandalismus. Die 117.000 Fälle kosteten 228 Millionen Euro. Komplette Autos wurden 19.000 Mal gestohlen – 291 Millionen Euro betrug der Schaden.
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Der vielerorts üppige Baumbestand gehört zu den Stärken deutscher Städte und Dörfer. Doch gerade im Herbst werden die grünen Riesen auch zur Quelle von Verdruss. Wenn nämlich steinharte Kastanien aus mehreren Metern Höhe auf Autolack prallen, hinterlässt das unschöne Spuren. Oftmals müssen Dellen in der Werkstatt ausgebügelt werden; zumindest aber lässt der Lack meist erkennen, dass er von der stacheligen Schale der Nussfrucht heimgesucht wurde. Ein klarer Fall für die Versicherung, denken viele Autofahrer intuitiv.
Dem ist jedoch nicht so. Herabfallende Kastanien gehören laut Rechtsprechung zu den „allgemeinen Lebensrisiken“. Das heißt konkret: Der Fahrzeughalter muss sein Auto eigenverantwortlich schützen, indem er Kastanienbäume meidet. Es gibt allerdings auch Ausnahmen: Wenn ein unvorhergesehenes Ereignis wie ein Sturm die Kastanien auf den Lack geschleudert hat, ist die Kaskoversicherung in der Pflicht. Im Zweifel hilft der Versicherungsberater weiter.
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Es ist mittlerweile fast Standard und klingt oftmals sehr verlockend, wenn Autohändler ein Gesamtpaket aus Finanzierung, Wartung und Versicherung für das neue Kfz unterbreiten. Haftpflicht und Vollkasko werden da schon mal für 20 oder 30 Euro monatlich angeboten, zumindest für eine mehrjährige Laufzeit. Das Preis-Leistungs-Verhältnis der Versicherungen kann, muss aber nicht überzeugend sein. Entscheidend sind die genauen Bedingungen – die viele Autokäufer in der Euphorie des Augenblicks nicht so genau anschauen.
Das Verbraucherportal „Finanztip“ hat die Tarife analysiert und kommt zu dem Schluss: Sonderangebote lohnen sich meist, wohingegen die üblichen Angebote in der Regel teurer sind als bei einem herkömmlichen Abschluss über einen Vermittler. Wichtig ist, dass alle relevanten Schadensszenarien abgedeckt sind. Oftmals werden in den Autohersteller-Policen grobe Fahrlässigkeit oder Marderbiss ausgeklammert. Das kann im Ernstfall teuer für den Autobesitzer werden. Daher gilt: Beim Abschluss das Kleingedruckte nicht vergessen!
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