19.384 Beschwerden gingen 2017 bei der Verbraucherschlichtungsstelle Versicherungsombudsmann e. V. ein. Die Institution soll Streitfälle zwischen Versicherern und Kunden unterhalb der gerichtlichen Rechtsprechung ausräumen. Die Zahl der Beschwerden ist wie in den Vorjahren erneut gesunken; 2016 standen 19.579, ein Jahr zuvor 20.827 Eingaben zu Buche.
Ebenfalls wie im Vorjahr ist neben der Lebensversicherung die Rechtsschutzversicherung am häufigsten von Unstimmigkeiten betroffen. Dafür ist nicht zuletzt der VW-Dieselskandal verantwortlich. Denn erneut hat eine Großkanzlei, die eine Vielzahl von VW-Geschädigten vertritt, massenweise Beschwerden eingereicht. Damit sollen zuvor widerspenstige Rechtsschutzversicherer zur Kostenübernahme veranlasst werden. Die Sparten Leben und Rechtsschutz betrafen jeweils gut 4.500 Beschwerden. Weit weniger umstritten sind Haftpflichtversicherungen, auf die sich 1.165 Eingaben bezogen, und Unfallversicherungen mit 813 Fällen. Im Bereich Kfz gab es 1.569 (Haftpflicht) bzw. 1.240 (Kasko) Beschwerden.
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Rund 90 Prozent der deutschen Autofahrer halten sich am Steuer für überdurchschnittlich gut. Da ist es nur folgerichtig, dass sie auch verstärkt bei Kfz-Versicherungen zugreifen, die vorbildliches Fahrverhalten belohnen (Telematik-Tarife). Die Auswahl an Anbietern wächst, mittlerweile gibt es gut 15 am deutschen Markt. Doch man sollte genau prüfen, welche Daten eigentlich auf welche Art erhoben werden und worauf man wirklich Einfluss hat.
Prinzipiell sind Nachlässe von bis zu 40 Prozent drin, wenn die Daten auf eine ideale Fahrweise schließen lassen. In der Praxis dürften die meisten Fahrer diesen Wert aber kaum erreichen. Denn in den sogenannten Score – die Punktzahl, die das Fahrverhalten zusammenfasst – fließen je nach Anbieter auch die Tageszeiten und die Wegstrecken ein. Wer beispielsweise auf dem Weg zur Arbeit zu ungünstigen Zeiten bekannte Unfallschwerpunkte passieren muss, kann schon Minuspunkte kassieren. Auch ob mehr in der Stadt oder auf dem Land gefahren wird, kann eine Rolle spielen. Die Kriterien und deren Gewichtung legt jeder Versicherer selbst fest.
Ebenso verhält es sich mit der Datenerhebungsmethode: Manche Versicherer setzen eine Handy-App ein, die praktischerweise auch gleich erfasst, ob und wie lange der Nutzer das Gerät während der Fahrt bedient. Andere schreiben eine fest installierte Box im Auto vor oder einen Stick, der in den Zigarettenanzünder gesteckt wird.
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In die Medien schaffen sie es – im Gegensatz zu Elementargewalten oder Bränden – höchst selten, doch im Alltag haben Leitungswasserschäden es in sich: Sie verursachen mit Abstand die meisten Wohngebäude-Schadensfälle und die höchsten Kosten. Das geht aus einer kürzlich vorgelegten Auswertung des Versicherer-Gesamtverbands für das Jahr 2016 hervor.
Demzufolge mussten die Versicherer knapp 2,6 Milliarden Euro für rund 1,15 Millionen Leitungswasser-Schadensfälle leisten. Der Geldbetrag entspricht etwa 54 Prozent aller Wohngebäude-Aufwendungen. Feuerschäden folgen mit knapp einer Milliarde Euro und 210.000 Schadensfällen. Durch Sturm/Hagel bedingte Versicherungsfälle traten zwar häufiger auf (rund 400.000), doch mit 610 Millionen Euro verursachten sie deutlich weniger Kosten. Elementargefahren schließlich komplettieren das Bild mit einer Schadenssumme von 420 Millionen Euro, die sich auf 70.000 Fälle verteilen. In dieser Klasse werden Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch zusammengefasst.
Die tatsächlich eingetretenen Schäden waren deutlich höher, doch die Versicherer erfassen naturgemäß nur die versicherten Fälle. Eine Wohngebäude-Police haben weniger als die Hälfte der deutschen Immobilienbesitzer abgeschlossen.
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Die Nullzinspolitik mag das Vermögenswachstum nach wie vor dämpfen, reicher werden die Deutschen insgesamt dennoch: Mit 5,779 Billionen Euro vermeldete die Bundesbank für das dritte Quartal 2017 einen neuen Rekordwert. Gegenüber dem Vorquartal entspricht das einer Steigerung um 1,2 Prozent. Mittlerweile dürfte die Sechs-Billionen-Marke geknackt sein. Neben Bargeld, Wertpapieren und Bankeinlagen fließen in diese Summe auch Ansprüche an Versicherungen ein, also beispielsweise Lebensversicherungs-Guthaben. Das – ebenfalls stattliche – Immobilienvermögen jedoch ist nicht enthalten.
Rund anderthalb Billionen Euro werden auf nahezu verzinsungsfreien Konten und in bar gehortet. Aufgrund der Inflation büßten die Besitzer dieser Gelder 2017 rund 38 Milliarden Euro an realem Wert ein. Demgegenüber konnten sich Aktien-, Fonds- und Zertifikate-Investoren über einen Zuwachs von 93 Milliarden Euro im Gesamtjahr freuen. Die Sparquote ist zum 4. Mal in Folge gestiegen und liegt aktuell bei knapp 10 Prozent.
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Heutige Autos erfassen riesige Mengen an Daten, aus denen sich beispielsweise ein Bewegungsprofil ableiten lässt. Die Autohersteller hüten diesen Schatz eifersüchtig – was unter anderem Versicherern gegen den Strich geht. Diese wollen nicht auf das Wohlwollen von BMW, VW, Daimler & Co. angewiesen sein, wenn die Daten beispielsweise bei Unfallauswertungen helfen könnten. Im Rahmen sogenannter Telematiktarife erfassen zwar manche Versicherer bereits selbst das Fahrverhalten, um gegebenenfalls einen Beitragsrabatt zu gewähren. Doch die mit entsprechenden Datenboxen ausgerüsteten Fahrzeuge machen nur einen kleinen Bruchteil aller Verkehrsteilnehmer aus – kein Vergleich zu den Datenmengen, auf denen die Autohersteller sitzen.
Branchen-Schwergewicht Allianz fordert nun einen unabhängigen Treuhänder für die Daten. Er allein soll Zugang gewähren können, ein Exklusivrecht für einzelne Branchen soll es nicht geben. In eine ähnliche Richtung geht die Kampagne #Data4Drivers des europäischen Versichererverbands Insurance Europe. Sie zielt darauf ab, den jeweiligen Fahrern die Hoheit über ihre Daten zu geben. Hinter diesen Bestrebungen steht Brancheninsidern zufolge nicht allein die Sorge um die Bürgerrechte: vielmehr wird befürchtet, dass die Autohersteller bald auf der Basis ihres Datenschatzes selbst verstärkt ins Versicherungsgeschäft einsteigen.
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Wer eine Reiserücktritts-Versicherung abschließt, sollte sich die Bedingungen anschauen (bzw. von einem Profi anschauen lassen). Denn nicht alle genügen deutschen Standards. Das zeigt eine Abmahnung, die der Bund der Versicherten (BdV) kürzlich einem irischen, aber auch hierzulande tätigen Anbieter zustellen ließ. Dessen Bedingungen seien teilweise unwirksam, so der BdV.
Unter anderem monieren die Verbraucherschützer, dass nur vage formuliert sei, wann der Versicherer eigentlich in der Pflicht ist. Lediglich „höhere Gewalt“ wird als Auslöser für einen versicherten Reiserücktritt angeführt, was großen Spielraum für Interpretationen lässt. Marktstandard ist es demgegenüber, die auslösenden Ereignisse genauer zu benennen (etwa schwere, unerwartete Erkrankungen oder gravierende Verletzungen durch einen Unfall).
Überdies ist es Versicherern seit einer Gesetzesreform von 2008 verboten, bei grober Fahrlässigkeit gänzlich die Leistung zu verweigern. Genau dies sehen die beanstandeten Bedingungen aber vor. Stattdessen darf die Leistung nur in dem Maß gekürzt werden, in dem das fahrlässige Verhalten Anteil an der Auslösung des Versicherungsfalls hatte.
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…dann könnte es mit dem Anfang des Jahres in Kraft getretenen Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz zusammenhängen. Mit ihm wird die europäische Finanzmarktrichtlinie MiFID II in deutsches Recht überführt. Die schreibt unter anderem vor, dass Anbieter von Fonds und ähnlichen Geldanlagen für jedes Produkt einen „Zielmarkt“ benennen müssen, also die damit angesprochene Kundengruppe. Dieser Pflicht ist allerdings Schätzungen zufolge nur rund die Hälfte der Emittenten rechtzeitig nachgekommen, mehrere Tausend Datensätze liegen noch nicht vor. Den betreffenden Fonds, die aus eher kleineren Häusern stammen, droht nun ein vorübergehender Verkaufsstopp.
„Besserer Anlegerschutz“ ist nach Auskunft der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das Hauptziel der MiFID II. Das Mammutwerk umfasst alles in allem rund 7.000 Seiten und entsprechend vielschichtige Änderungen. Dazu gehört die neue Verpflichtung zur Aufzeichnung von Telefonaten zwischen Kunde und Berater. Die Mitschnitte müssen fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Außerdem müssen sogenannte Geeignetheitserklärungen aufgesetzt werden, aus denen hervorgeht, warum ein verkauftes bzw. vermitteltes Produkt zum konkreten Anlegerprofil passt. Auch die Kosten müssen transparenter ausgewiesen werden.
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56 Prozent der Deutschen halten sich für den Fall einer Pflegebedürftigkeit für nicht ausreichend abgesichert. Das ergab eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsunternehmens YouGov unter gut 2.000 Bundesbürgern. Über der gesetzlichen Pflegeversicherung senken sogar mehr als drei Viertel der Befragten den Daumen: Sie gehen davon aus, dass die staatlichen Leistungen die tatsächlichen Kosten nicht decken. Zuversichtlich blicken in dieser Hinsicht nur 8 Prozent der Deutschen in die eigene Zukunft.
Problembewusstsein ist also vorhanden. Selbst mit einer privaten Police vorgebaut haben jedoch nur 15 Prozent der Bundesbürger. Befragt nach den Gründen für diese „Enthaltsamkeit“ landete kaum überraschenderweise Geldmangel auf Platz eins – 63 Prozent stimmten der Aussage „Ich kann es mir finanziell nicht leisten“ zu. Dabei kostet dieser wichtige Vorsorgebaustein nur wenige Euro im Monat und damit einen Bruchteil dessen, was die Befragten für Freizeitangebote ausgeben. Ein Fünftel gab an, zu wenig über Absicherungsmöglichkeiten zu wissen.
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2017 war erneut von einer Rekordjagd an den Börsen geprägt. Wer Anfang des Jahres 100 Euro im DAX angelegt hatte, konnte sich am 31. Dezember im Schnitt über 11 Euro Rendite freuen, wie der Bankenverband vermeldet. Das ist zwar ein Euro weniger als im Vorjahr, aber dennoch kaum Anlass zu Unzufriedenheit.
Anders sah es bei Sparbriefen aus: Hier betrug der Durchschnittsgewinn aus 100 Euro magere 30 Cent – während die Inflation schon 1,80 Euro wegfraß. Noch höher fiel der Kaufkraftverlust bei Termingeld aus, das eine Rendite von 0,2 Prozent verzeichnete. Quasi auf der Stelle traten Spareinlagen – für 100 angelegte Euro gab es am Jahresende 2 Cent.
Es geht aber auch noch weniger lukrativ: Wer Bundesobligationen kaufte, musste von 100 Euro 13 Euro abschreiben, und dabei sind die fälligen Gebühren noch außen vor. Gold enttäuschte ebenfalls, denn der Preis in Euro entwickelte sich negativ: Von 100 Euro blieben am Jahresende nur 84 Euro übrig.
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