Erfreuliche Nachricht in Sachen öffentlicher Sicherheit: Insgesamt ging die Zahl der versicherten Wohnungseinbrüche 2017 gegenüber dem Vorjahr deutlich zurück, laut Versichererverband GDV im Mittel um 15 Prozent. Damit waren rund 120.000 Fälle zu verzeichnen. Die Schadensaufwendungen lagen sogar um rund 23 Prozent unter dem Vorjahresniveau.
Wie hoch das Risiko ist, hängt allerdings stark vom Wohnort ab. Besonders sicher wohnt man in Bayern, wo circa ein Einbruch pro 1.000 Haushalte verzeichnet wurde (minus 19 Prozent gegenüber Vorjahr). In Bremen betrug die Quote dagegen 7,3 zu 1.000, obwohl auch dort die Gesamtzahl um über 15 Prozent zurückging. Hotspots sind ebenfalls die beiden weiteren Stadtstaaten: In Hamburg wurden 5,9 und in Berlin 4,4 versicherte Einbrüche pro 1.000 Haushalte gezählt. Gleichauf mit der Hauptstadt liegt Nordrhein-Westfalen mit 4,5. Neben Bayern lebt es sich auch in Thüringen (1,3), Mecklenburg-Vorpommern (1,4), Baden-Württemberg (1,6) und Sachsen (1,9) in dieser Hinsicht am unbesorgtesten.
Dieses statistische Risiko spielt auch bei der Prämienkalkulation von Hausratversicherungen eine Rolle – da unter anderem Schäden durch Einbruchdiebstahl mitversichert sind, zahlt man an risikoarmen Orten geringere Beiträge.
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Obwohl die 18- bis 24-Jährigen nur 7,7 Prozent der deutschen Bevölkerung ausmachen, stammen 13,6 Prozent der Straßenverkehrstoten aus dieser Altersgruppe. Von den Verletzten sind es sogar 16,5 Prozent. Dass die jungen Fahrer so desaströs überrepräsentiert sind, geht auf eine Mischung aus mangelnder Erfahrung und jugendlichem Leichtsinn zurück. Und dieser scheint nicht so einfach zu zügeln zu sein, wie eine erste Telematik-Datenauswertung eines großen Kfz-Versicherers jetzt ergab.
In den seit einigen Jahren erhältlichen Telematik-Tarifen bekommen die Kfz-Halter einen Prämienrabatt, wenn sie eine vernünftige Fahrweise nachweisen. Dies geschieht mittels einer kleinen (Telematik-)Box im Auto, die Daten zum Fahrverhalten aufzeichnet. Auf deren Basis wird ein Score-Wert errechnet und dem Versicherer mitgeteilt.
Das Erstaunliche: Auch junge Fahrer mit Telematik-Tarifen treten sehr häufig ungehemmt aufs Gaspedal, wie die Auswertung von rund 27 Millionen Fahrerdaten erbrachte. Vor allem zwischen ein und vier Uhr nachts wird die Vorsicht gern vollends suspendiert. Ob die jungen Raser die permanente Telematik-Überwachung schlicht vergessen oder bewusst auf den möglichen Beitragsnachlass verzichten, ist nicht bekannt.
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Einst wurden sie als erzsichere Geldanlagen und optimale Altersvorsorge verkauft: langfristige Spar- und Bausparverträge der Sparkassen. Die hohe Garantieverzinsung ist den Bankmanagern in den heutigen Niedrigzinszeiten jedoch ein Dorn im Auge. Im Zuge von Kostensenkungen auf breiter Front werden immer mehr Kunden die Verträge einfach gekündigt. Vor allem sächsische Sparkassen machten in jüngerer Zeit damit Schlagzeilen, aber auch andere Kreditinstitute verfolgen diese Taktik.
Als Entschädigung steht beispielsweise den Kunden der Sparkasse Bautzen das Angebot offen, ein Sparbuch mit 1,1 Prozent Zinsen zu eröffnen. Das ist zwar deutlich mehr als derzeit bei Sparbüchern üblich, aber auch deutlich weniger als in den Ursprungsverträgen vereinbart. Zudem darf nur das alte Vertragsvermögen auf die neuen Sparbücher übertragen werden, weitere Einzahlungen sind nicht möglich.
Verbraucherschützer monieren, dass das „Prinzip der Vertragstreue“ mit den Kündigungen infrage gestellt werde. Mehrere Klagen gegen Sparkassen laufen aktuell, abschließende Urteile wurden noch nicht gefällt.
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Wer eine eigene Immobilie besitzt, weiß um die Gefahren, die von verschiedenen Seiten drohen. Ob Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Elementargefahren wie Überschwemmungen: Jederzeit kann es zu Schäden am Gebäude kommen, die richtig ins Geld gehen können. Daher ist dringend zum Abschluss einer Wohngebäudeversicherung zu raten.
Bei der Auswahl steht man allerdings vor einer verwirrenden Tarifvielfalt. Naturgemäß sind nicht alle Angebote gleichermaßen zu empfehlen, auch wenn viele sich an den GDV-Musterbedingungen orientieren. Folgende fünf Aspekte sollten nicht unter den Tisch fallen:
Wird die Leistung bei grober Fahrlässigkeit gekürzt?
Werden Kosten für die Beseitigung von Vandalismus- und Graffiti-Schäden übernommen?
Sind Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes mitversichert?
Sind umgestürzte Bäume bzw. deren Beseitigung und ggf. eine Wiederaufforstung abgedeckt?
Gibt es eine Garantie, dass mindestens der Schutzumfang der GDV-Musterbedingungen gilt?
Darüber hinaus entscheiden noch zahlreiche weitere Kriterien über die Qualität einer Wohngebäudepolice. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich daher professionell und unabhängig beraten lassen.
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Eine private Altersvorsorge ist gerade für Menschen mit niedrigerem Einkommen unabdingbar, um im Ruhestand nicht auf Grundsicherungsniveau zu fallen. Auch 50 oder 100 Euro im Monat können bei guter Anlage nach Jahrzehnten ein hübsches Zubrot abwerfen. Was aber ist eine „gute Anlage“?
Wie eine Auswertung des Bundesverbands Investment und Asset Management e. V. (BVI) zeigt, ist man mit einem Fondssparplan gut beraten. Und das gilt für alle Einkommensklassen und unabhängig vom Sparziel. Wer in den vergangenen 20 Jahren einen Fondssparplan mit Schwerpunkt auf deutschen Aktien mit monatlich 100 Euro bediente, kann sich über 6,5 Prozent Rendite freuen. Die Einzahlungssumme von 24.000 Euro hat sich damit mehr als verdoppelt.
Wer stattdessen die Sicherheit von Rentenfonds gegenüber dem (langfristig eher theoretischen) Verlustrisiko an der Börse bevorzugte, muss sich heute mit lediglich gut 8.000 Euro Rendite begnügen – denn Euro-Anleihen brachten im selben Zeitraum nur gut 3 Prozent p. a. ein. Fondssparpläne lassen sich bereits ab 25 Monatsbeitrag abschließen.
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Die Niedrigzins-Malaise nimmt und nimmt kein Ende. Wer sein Geld nicht dahinschmelzen sehen will, kommt kaum an den Kapitalmärkten vorbei. Das beherzigen nun auch immer mehr – traditionell eher börsenscheue – Deutsche. Die Zahl der Aktionäre ist hierzulande erstmals nach der Weltfinanzkrise wieder auf über zehn Millionen gestiegen.
Dabei gibt es allerdings regional große Unterschiede. So besitzen knapp 17 Prozent (Vorjahr: 15) der Westdeutschen Aktien bzw. Fondsanteile, aber nur gut 11 Prozent (10,3) der Ostdeutschen. Die größte Altersgruppe unter den Aktionären stellen die über 60-Jährigen, die fast 3,5 Millionen Aktienbesitzer vorweisen können. Bei den 14- bis 39-Jährigen sind es 2,2 Millionen. Weiterhin steigt die Aktienbesitzquote, kaum überraschenderweise, mit dem Einkommen: Nur 6 Prozent der Deutschen, die weniger als 2.000 Euro netto im Monat verdienen, halten Aktien. Bei Einkommen zwischen 2.000 und 3.000 Euro sind es schon 13 Prozent. Von den Gutverdienern, die auf mehr als 4.000 Euro Monatsverdienst kommen, besitzt jeder dritte Aktien.
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Wer bei kleineren Schäden am Auto einen Sachverständigen mit einem Gutachten beauftragt, sollte zuvor die Kostenübernahme mit der Versicherung klären. Das gilt auch, wenn die Versicherung des Schädigers sich schon bereiterklärt hat, den vollen Schaden zu regulieren.
Das Amtsgericht Hamburg entschied kürzlich über die Klage einer Kfz-Halterin, die neben 760 Euro für die Schadensbehebung auch 360 Euro für ein Gutachten eingefordert hatte. Dieses hielt sie für nötig, um verdeckte Schäden auszuschließen. Der Versicherer hingegen war der Auffassung, es sei für die Geschädigte leicht erkennbar gewesen, dass es sich lediglich um einen Bagatellschaden handelte. Die 360 Euro für das Gutachten gehörten damit nicht zur Versicherungsleistung.
Dieser Argumentation des Versicherers schloss sich das Gericht an und wies die Klage ab. Bei einem Bagatellschaden – wofür gemeinhin eine Grenze von 1.000 Euro gezogen wird – sei ein einfacher Kostenvoranschlag einer qualifizierten Werkstatt zur Schadensfeststellung ausreichend.
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Hartnäckig hält sich das Gerücht, eine Berufsunfähigkeits-(BU)-Police bekomme man sowieso nur, wenn man jung und gesund sei und bestenfalls einer Bürotätigkeit nachgehe. Wer zum Beispiel auf dem Bau arbeitet, habe eh keine Chance.
Dass dem nicht so ist, zeigt eine aktuelle Statistik des Versicherer-Gesamtverbands. Dessen Analysten haben Daten aus dem Jahr 2015 ausgewertet, die mehr als drei Viertel des gesamten Marktes widerspiegeln. Demnach wurden nur 4 Prozent der BU-Anträge abgelehnt. 3 von 4 Anträgen gingen „glatt“ – ohne Leistungsausschlüsse oder Prämienaufschläge – durch. Bei 12 Prozent unterbreiteten die Versicherer ein Angebot mit Ausschlüssen, bei 3 Prozent mit Aufschlägen. Beides zusammen kam nur bei 1 Prozent vor. Die restlichen 5 Prozent der Interessenten haben sich nach der Antragstellung nicht mehr zurückgemeldet.
Diese Zahlen belegen: Nicht mal jeder 20. BU-Antrag wird von den Versicherern abgelehnt. Die oben zitierten Gerüchte können damit als widerlegt gelten.
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Drohnen werden mehr und mehr zu einem Massenartikel, insbesondere seit es schon für unter 100 Euro brauchbare Geräte gibt. Was viele Anwender nicht wissen: Für den Einsatz gelten strenge Regeln, und dass die private Haftpflichtversicherung bei einem Schaden einspringt, ist überaus fraglich. Ein Absturz kann aber auch erfahrenen Piloten passieren, beispielsweise aufgrund einer Windböe. Kommt es zu Personen- oder Sachschäden, haftet der Pilot mit seinem Vermögen.
Das Problem: Prinzipiell ist der Gebrauch von Spielzeugen über die Privathaftpflichtpolice abgesichert – nicht festgelegt ist aber, bis zu welchem Gewicht eine Drohne noch als Spielzeug gilt. Überschreitet sie die Schwelle zum unbemannten Flugobjekt, kann der Versicherer den Daumen senken. Drohnenbesitzer sollten daher unbedingt mit ihrer Versicherung abklären, ob ihre Drohne vom Haftpflichtschutz umfasst ist und ob gegebenenfalls eine Klausel in den Vertrag aufgenommen werden kann. Für größere und damit schwerere Geräte muss eine eigene Drohnen-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden – das schreibt der Gesetzgeber vor.
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