Wenn die Inflation am Wert des Geldes nagt, das Vermögen aber zugleich zinsarm oder gar zinslos aufbewahrt wird, entstehen reale Verluste. So mussten jene Deutschen, die ihr Geld auf Sparbüchern & Co. geparkt haben, im Jahr 2018 einen Kaufkraftverlust von rund 40 Milliarden Euro hinnehmen. Das bisherige Rekordjahr 2017 (32 Milliarden) wurde damit noch einmal deutlich übertroffen. Seit 2011 haben die deutschen Sparer auf diese Weise fast 110 Milliarden Euro eingebüßt.
Grund für die ungute Entwicklung ist die im vergangenen Jahr vergleichsweise hohe Inflation von 1,9 Prozent. Ihr steht eine Verzinsung von rund 0 Prozent bei Sparbüchern und von knapp 0,4 Prozent bei Festgeld gegenüber. Da die Deutschen diesen Sparformen in weiten Teilen eisern die Treue halten, verzichten sie nicht nur auf Milliarden an möglicher Rendite, sondern lassen ihr Vermögen kontinuierlich durch die Inflation abschmelzen. Das dürfte auch noch einige Zeit so weitergehen, denn die Zeichen stehen nicht auf eine baldige Zinserhöhung im Euroraum; sollte sie noch in diesem Jahr kommen, dürfte sie nur marginal ausfallen. Einem entschiedenen Zinsschritt stehen schwächelnde Konjunkturen in Deutschland und Italien sowie hohe Staatschulden in einigen wichtigen Euroländern entgegen.
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Laut PKV-Verband werden die Beiträge zu privaten Krankenversicherungen in diesem Jahr durchschnittlich nur um etwa 1,9 Prozent steigen. Das liegt deutlich unter dem Zehnjahresschnitt von 2,8 Prozent. Zum Vergleich: Die gesetzlichen Krankenkassen erhöhten ihre Beiträge in den letzten zehn Jahren im Schnitt um 3,3 Prozent jährlich. Erst Anfang 2019 wurde der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung von 2,5 auf 3,05 Prozent angehoben – eine Steigerung um mehr als ein Fünftel also und angesichts der steigenden Pflegekosten sicherlich noch lange nicht das Ende der Fahnenstange.
Für die privaten Krankenversicherer gilt die Besonderheit, dass sie erst beim Überschreiten gesetzlich festgelegter Schwellenwerte ihre Prämien anheben dürfen. Die Beitragsentwicklung verläuft daher sprunghafter als bei den gesetzlichen Kassen. An dieser Gesetzeslage gibt es immer wieder lautstarke Kritik aus der Branche. Vom Tisch sind die gerichtlich verfolgten Rückerstattungs-Forderungen einiger Privatpatienten, die die begutachtenden Treuhänder der privaten Krankenversicherer für nicht unabhängig und die Beitragserhöhungen deshalb für nichtig hielten. Der Bundesgerichtshof wies ihr Ansinnen kürzlich ab.
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Fast dreieinhalb Millionen Menschen in Deutschland sind auf Pflegeleistungen angewiesen, bis 2045 soll diese Zahl Prognosen zufolge auf rund fünf Millionen anschwellen. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt – als eine Art Teilkasko – bei Weitem nicht alle anfallenden Kosten. Und der Eigenanteil, den die Pflegebedürftigen oder ihre engen Angehörigen beisteuern müssen, steigt und steigt: 1.830 Euro monatlich sind, Stand Januar 2019, im bundesweiten Durchschnitt für stationäre Pflege aus eigener Tasche zu entrichten. Das entspricht einer Steigerung um 58 Euro im Vergleich zum Vorjahresmonat.
Am teuersten ist die stationäre Pflege in Nordrhein-Westfalen, wo im Schnitt 2.252 Euro zugezahlt werden müssen; Pflegebedürftige in Sachsen-Anhalt müssen dagegen mit 1.218 Euro am wenigsten aufbringen. Zum Vergleich: Die durchschnittliche Rentenhöhe liegt in der gesetzlichen Rentenversicherung bundesweit bei rund 1.050 Euro. Bei Frauen beträgt die Durchschnittsrente sogar nur 685 Euro.
Trotz dieses Missverhältnisses hat nur jeder 20. Erwachsene für den Fall vorgesorgt, einmal selbst zum Pflegefall zu werden. Dabei kosten entsprechende Versicherungen, gerade wenn man in relativ jungen Jahren einsteigt, nur wenige Euro pro Monat.
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Wer als Hausbesitzer (oder von diesem beauftragter Mieter) seinen Verkehrssicherungspflichten nicht hinreichend nachkommt, riskiert den Schutz der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Im Winter müssen insbesondere Gehwege und Zufahrten schnee- und eisfrei gehalten sowie bedrohliche Eiszapfen, etwa an Regenrinnen und Dachkanten, entfernt werden. Wird ein Dritter durch eine Dachlawine geschädigt, springt die Versicherung in der Regel ein (bei selbst bewohnten Einfamilienhäusern übernimmt meist die Privathaftpflichtpolice den Schaden). Wer Passanten per Schild vor Lawinengefahr warnt, hebt damit übrigens seine Haftung als Hausbesitzer nicht auf.
Gebäudeschäden durch Schneedruck können mit einer Wohngebäudeversicherung abgesichert werden. Diese muss dafür allerdings einen Elementarschutz beinhalten. Auf einen solchen sollte auch in der Hausratversicherung nicht verzichtet werden, wenn Schneedruck oder Lawinen drohen. Denn oftmals kommen nicht nur das Gebäude und fest verbaute Bestandteile, sondern auch hochwertige Geräte oder Möbel zu Schaden.
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Es gab Zeiten – die Älteren werden sich erinnern –, in denen die Lebensversicherungskunden eine Gesamtverzinsung von über 7 Prozent p. a. einstreichen konnten. In der Niedrigzinsphase ging dieser Wert auf Sinkflug; 2012 fiel er auf unter 4 Prozent, 2016 auf unter 3. Im gerade abgelaufenen Jahr wurden im Schnitt auch die 2,5 Prozent unterschritten. Und höhere Leitzinsen sind noch immer nicht in Sicht.
Dennoch scheint so langsam die Talsohle erreicht zu sein – denn die bisher für 2019 bekannt gegebenen Überschussbeteiligungen brechen mit dem Abwärtstrend. Stabil bleibt die laufende Verzinsung beispielsweise bei LVM, Stuttgarter, Württembergischer, Allianz, Alte Leipziger, Nürnberger, Axa und Bayerischer. Eine Anhebung haben Ideal und DEVK angekündigt.
Für manche Versicherten verwirrend sind die Begrifflichkeiten. Die laufende Gesamtverzinsung umfasst den Garantiezins, der für die gesamte Vertragsdauer gilt, und den jeweils für ein Jahr garantierten Überschuss. Daneben gibt es noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven und einen Schlussüberschuss, die manchmal mit der Gesamtverzinsung zu einem Gesamtzins zusammengefasst werden. Der sieht dann optisch höher aus, ist aber nicht garantiert.
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So mancher Fondsinvestor dürfte sich um die Jahreswende wundern, warum von seinem Giro- oder Verrechnungskonto ein Betrag wegen „Fondsbesteuerung“ abgebucht wurde. Der Grund liegt in der Investmentsteuerreform. Die trat im Kern zwar schon 2018 in Kraft, doch zwei Änderungen greifen erst mit Beginn des neuen Jahres. Leider lässt sich zusammenfassend sagen, dass die Steuererklärung für Fondsanleger damit nicht einfacher wird.
Die Abbuchung betrifft die nun fällige Vorabpauschale auf die Wertentwicklung thesaurierender oder teilweise ausschüttender Fonds. Sie wird nach einer fixen Formel berechnet und direkt von der Bank eingezogen – es sei denn, ein Freistellungsauftrag deckt den Betrag ab oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung wurde vorgelegt. Zudem muss der Fonds natürlich auch einen Wertzuwachs erzielt haben, der oberhalb der bereits ausgeschütteten Erträge lag. Die weitere Neuerung betrifft die Frist, innerhalb derer die Anleger ihre Jahressteuerbescheinigung für das abgelaufene Jahr erhalten: Nachdem sie zuvor im Februar ablief, haben die Banken in diesem Jahr bis zum 30. April Zeit.
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Online-Vergleichsportale erlebten in den letzten Jahren einen Boom, nicht zuletzt aufgrund groß angelegter Werbekampagnen. Ob der Vertrauensvorschuss der Verbraucher auch gerechtfertigt ist, wird jedoch zunehmend in Zweifel gezogen. Seit Oktober 2017 untersucht das Bundeskartellamt 36 Anbieter, von denen 17 auch Versicherungsvergleiche anbieten. Nun haben die Beamten ein Konsultationspapier vorgelegt, auf das die Anbieter reagieren können, bevor im nächsten Jahr ein Abschlussbericht veröffentlicht wird.
Die vorläufigen Ergebnisse sehen nicht gut für die Branche aus, wie Bundeskartellamts-Präsident Andreas Mundt betont: „Viele Vergleichsinformationen sind zutreffend und seriös. Aber unsere Untersuchung offenbart auch eine Anzahl von möglichen Rechtsverstößen. […] So werden bei Versicherungsvergleichen zum Teil wichtige Anbieter nicht einbezogen.“ Die Marktabdeckung in den Bereichen Haftpflicht- und Hausratversicherung betrage bei fünf Portalen im Schnitt gerade mal 55 bzw. 56 Prozent. Damit fehlt also fast jeder zweite Tarif in den Vergleichs-Rankings, womit kaum von einem „umfassenden Marktüberblick“ die Rede sein kann. Unter den fehlenden Versicherern finden sich öfters auch Marktgrößen wie Allianz, R+V, HDI, Generali oder Huk-Coburg. Das Bundeskartellamt moniert, dass diese eklatanten Lücken von den Vergleichern nicht transparent gemacht würden. Das Gleiche gelte für die Zusammenarbeit mit externen Vergleichsanbietern, von denen Daten bezogen werden.
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Gesetzlich Krankenversicherte müssen mit Beginn des neuen Jahres weniger für ihre Gesundheitsversorgung bezahlen. Dafür sorgt neben gesetzlichen Änderungen auch die gute Konjunktur, die den Krankenkassen fortwährend sprudelnde Einnahmen beschert. Mindestens 18 Versicherer haben ihre Zusatzbeiträge der Stiftung Warentest zufolge zum 1. Januar abgesenkt. Lediglich zwei sahen sich, soweit bisher bekannt, zu einer Erhöhung gezwungen.
Zudem werden die Zusatzbeiträge, die bislang ausschließlich von den Arbeitnehmern zu schultern waren, seit Jahresbeginn hälftig vom Arbeitgeber übernommen. Im Schnitt läuft das bei Angestellten mit 3.000 Euro Monatsbruttogehalt auf eine Entlastung von rund 180 Euro im Jahr hinaus. Auch Selbstständige mit geringem Einkommen profitieren: Bis Ende letzten Jahres mussten sie noch mindestens 356 Euro monatlich für die gesetzliche Krankenversicherung aufwenden, auch wenn das auf ein Missverhältnis zu ihren wahren Einnahmen hinauslief; nun liegt der Mindestbeitrag bei nur noch 160 Euro.
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Wer früher als vor der gesetzlichen Altersgrenze den verdienten Ruhestand genießen will, sollte einen gewissen finanziellen Spielraum mitbringen. Denn der Abschlag bei einer Frühverrentung fällt nicht gering aus, wie Zahlen der Deutschen Rentenversicherung Bund zum Neurentner-Jahrgang 2017 zeigen.
Jeder vierte der 760.000 Neurentner ist frühzeitig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden. Der Rentenabschlag betrug dabei durchschnittlich 0,3 Prozent pro Monat. Im Mittel mussten die Frührentner 26 Monate vor der Altersgrenze in den Ruhestand gehen, womit sich die Einbuße auf knapp 8 Prozent summiert. Das entspricht einer durchschnittlichen Rentenminderung um 84 Euro. Der Rentenzahlbetrag des 2017er-Jahrgangs beläuft sich im Schnitt auf 873 Euro.
Die Bundesregierung möchte das Rentenniveau bis 2025 stabil halten. Wie es danach weitergehen soll, wird aktuell in einer Kommission diskutiert. Steigen werden die Renten angesichts von immer mehr Leistungsempfängern und immer weniger Beitragszahlern jedenfalls nicht. Schon das bisherige Rentenniveau zu halten würde in den kommenden Jahrzehnten Unsummen an Steuergeldern verschlingen, da die Beiträge nicht unbegrenzt steigen können. Kommende Rentnergenerationen werden also den Gürtel enger schnallen müssen, wenn sie nicht betrieblich und/oder privat vorgesorgt haben.
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