Die gesetzlichen Krankenkassen ächzen unter Ausgabensteigerungen, vor allem, aber nicht nur infolge der Corona-Pandemie. Diesen Mehrkosten steht ein sinkendes Beitragsaufkommen gegenüber, denn durch Kurzarbeit und Konjunkturschwäche fällt das Gesamteinkommen der Deutschen geringer aus. Erste Marktauswertungen zeigen nun, dass zum Jahresbeginn 31 der 76 frei zugänglichen Kassen ihren Zusatzbeitrag angehoben haben. Bei 42 Anbietern blieb der Satz unverändert, mit einer Absenkung erfreuten zwei Kassen ihre Versicherten.
Die Kostensteigerung – im Maximum beträgt der Aufschlag 0,8 Prozent – betrifft rund 48 Millionen Versicherte. Pünktlich zum Beitragssprung wurde ihnen immerhin auch der Wechsel zu einem anderen Anbieter vom Gesetzgeber vereinfacht. Je nach Einkommen können damit mehrere Hundert Euro im Jahr eingespart werden.
Weitere Anhebungen des Zusatzbeitrags zeichnen sich bereits ab. So rechnet die Techniker Krankenkasse damit, dass in diesem Jahr ein Loch von mindestens 16 Milliarden Euro in den Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherer klaffen wird.
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Der Fußballprofi Holger Badstuber, früher beim FC Bayern, heute beim VfB Stuttgart unter Vertrag, dürfte seinem Krankentagegeld-(KTG)-Versicherer nicht viel Freude bereitet haben. Seine krankheitsbedingte Fehlzeit summierte sich in den vergangenen fünf Jahren auf rund 650 Tage. Für 27 davon wollte die Versicherung indes nicht zahlen, da sich Badstuber in dieser Zeit im Ausland aufgehalten hatte. Wie in zahlreichen anderen KTG-Versicherungsbedingungen findet sich auch in Badstubers eine Klausel, der zufolge bei Auslandsaufenthalt kein Geld gezahlt wird. Von Gerichten wurde diese Regelung regelmäßig für rechtswirksam erklärt – bis vor Kurzem.
Das Landgericht München I gab Badstuber, der auf Zahlung von 28.000 Euro geklagt hatte, recht und erklärte die Regelung im Zeitalter dauernder Erreichbarkeit für „überholt“. Heute sei es unproblematisch, eine versicherte Person binnen drei Tagen zu einer ärztlichen Untersuchung einzubestellen. Darauf können sich andere Versicherungsnehmer allerdings nicht berufen: Es handelt sich um ein „Anerkenntnisurteil“, das nur für diesen konkreten Fall gilt. Auch in Zukunft werden sich wohl Gerichte mit der KTG-Auslandsklausel befassen müssen.
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Laut PKV-Verband werden die Beiträge zu privaten Krankenversicherungen in diesem Jahr durchschnittlich nur um etwa 1,9 Prozent steigen. Das liegt deutlich unter dem Zehnjahresschnitt von 2,8 Prozent. Zum Vergleich: Die gesetzlichen Krankenkassen erhöhten ihre Beiträge in den letzten zehn Jahren im Schnitt um 3,3 Prozent jährlich. Erst Anfang 2019 wurde der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung von 2,5 auf 3,05 Prozent angehoben – eine Steigerung um mehr als ein Fünftel also und angesichts der steigenden Pflegekosten sicherlich noch lange nicht das Ende der Fahnenstange.
Für die privaten Krankenversicherer gilt die Besonderheit, dass sie erst beim Überschreiten gesetzlich festgelegter Schwellenwerte ihre Prämien anheben dürfen. Die Beitragsentwicklung verläuft daher sprunghafter als bei den gesetzlichen Kassen. An dieser Gesetzeslage gibt es immer wieder lautstarke Kritik aus der Branche. Vom Tisch sind die gerichtlich verfolgten Rückerstattungs-Forderungen einiger Privatpatienten, die die begutachtenden Treuhänder der privaten Krankenversicherer für nicht unabhängig und die Beitragserhöhungen deshalb für nichtig hielten. Der Bundesgerichtshof wies ihr Ansinnen kürzlich ab.
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Gesetzlich Krankenversicherte müssen mit Beginn des neuen Jahres weniger für ihre Gesundheitsversorgung bezahlen. Dafür sorgt neben gesetzlichen Änderungen auch die gute Konjunktur, die den Krankenkassen fortwährend sprudelnde Einnahmen beschert. Mindestens 18 Versicherer haben ihre Zusatzbeiträge der Stiftung Warentest zufolge zum 1. Januar abgesenkt. Lediglich zwei sahen sich, soweit bisher bekannt, zu einer Erhöhung gezwungen.
Zudem werden die Zusatzbeiträge, die bislang ausschließlich von den Arbeitnehmern zu schultern waren, seit Jahresbeginn hälftig vom Arbeitgeber übernommen. Im Schnitt läuft das bei Angestellten mit 3.000 Euro Monatsbruttogehalt auf eine Entlastung von rund 180 Euro im Jahr hinaus. Auch Selbstständige mit geringem Einkommen profitieren: Bis Ende letzten Jahres mussten sie noch mindestens 356 Euro monatlich für die gesetzliche Krankenversicherung aufwenden, auch wenn das auf ein Missverhältnis zu ihren wahren Einnahmen hinauslief; nun liegt der Mindestbeitrag bei nur noch 160 Euro.
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Es gibt einen „heimlichen Star“ unter den Versicherungen: Krankenzusatzpolicen. Seit vielen Jahren gewinnt diese Sparte stetig an Beliebtheit bei den Bundesbürgern. Im zurückliegenden Jahrzehnt nahm die Zahl der ambulanten Krankenzusatzversicherungen um über 26 Prozent zu, wie der PKV-Verband kürzlich vermeldete. 2017 war ein Anstieg von 1,3 Prozent zu verzeichnen, womit nun 8,02 Millionen Policen in deutschen Versicherungsordnern liegen.
Gesetzlich Versicherte können mit den Zusatzpolicen beispielsweise ihre Zuzahlungen zu Zahnbehandlungen, Sehhilfen, Medikamenten, Naturheilverfahren oder Hörgeräten deutlich reduzieren. In vielen Bereichen sichern sie sich mit den Ergänzungstarifen den Status von Privatpatienten.
Der Leistungsumfang und die Bedingungen der Tarife unterscheiden sich allerdings mitunter stark, ebenso die Prämien. Ein Vergleich gestaltet sich daher anspruchsvoll – unabhängige Beratung gibt’s beim Versicherungsmakler des Vertrauens.
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Für die Anhebung von Beiträgen zur privaten Krankenversicherung gelten starre Regeln, die im Versicherungsaufsichts- und im Versicherungsvertragsgesetz festgelegt sind. Sie haben oftmals zur Folge, dass die Anbieter nicht zeitnah auf gestiegene Leistungsausgaben reagieren können, sondern nur in Intervallen. Die resultierenden Beitragssprünge sorgen dann regelmäßig für schlechte Presse und einen verzerrten Eindruck der langfristigen Beitragsentwicklung. Den medialen Gesetzen gemäß ist es nämlich keine Nachricht wert, wenn Beiträge stabil bleiben. Springen sie aber beispielsweise nach fünf Jahren um neun Prozent nach oben, ist das Geschrei immer wieder groß.
Die Deutsche Aktuarvereinigung, die die deutschen Versicherungsmathematiker vertritt, hat nun ein Reformkonzept für die Beitragskalkulation vorgelegt. Es sieht unter anderem eine kleinteiligere, geglättete Anpassung der Versicherungsprämien vor. Das hätte den Effekt, dass die Beitragsentwicklung für die Versicherten – aber auch für Außenstehende wie die Medien – besser nachvollziehbar wäre. Das Bundesgesundheitsministerium richtet seinen Fokus derzeit noch auf die gesetzlichen Krankenkassen, hat aber Änderungen am PKV-System nicht ausgeschlossen.
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Private Krankenversicherungen dürfen das an ihre Versicherten gezahlte Krankentagegeld nicht mit der Begründung reduzieren, dass das Versicherteneinkommen niedriger liegt als bei Vertragsschluss. Diese Praxis war lange Jahre üblich, auch wenn der Versicherte entsprechend höhere Prämien für sein Krankentagegeld geleistet hatte. 2016 schließlich verbot der Bundesgerichtshof derartige Klauseln.
Offenbar finden sie sich jedoch bis heute in manchen Verträgen. Sieben private Krankenversicherer wurden deshalb kürzlich vom Bund der Versicherten (BdV) abgemahnt, der allerdings keine konkreten Unternehmen benannte. Die Reaktion auf die Abmahnungen bezeichnet der BdV als „nicht akzeptabel“. Während manche Versicherer gar nicht reagierten, hätten andere zwar Unterlassungserklärungen abgegeben, diese aber zu ihren Gunsten formuliert. Daher prüfe der BdV nun weitere rechtliche Schritte. Privatversicherte, deren Krankentagegeld mit der oben genannten Begründung gekürzt werden soll, müssen dies jedenfalls grundsätzlich nicht hinnehmen.
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Es kristallisiert sich immer mehr heraus, dass die SPD die sogenannte Bürgerversicherung zur Bedingung für den Eintritt in eine neuerliche Große Koalition macht. Die Union sträubt sich gegen die Idee. Was würde die Einführung einer einheitlichen Krankenversicherung für alle bedeuten?
Ein Hauptgrund für die SPD-Forderung liegt in der Ungleichbehandlung von Privat- und Kassenpatienten, die von vielen Menschen als ungerecht empfunden wird. Damit wäre es allerdings bei einer Bürgerversicherung nicht vorbei. Die Erfahrungen anderer Länder zeigen: Wer es sich leisten kann, schließt eine Zusatzversicherung ab, zum Beispiel für Chefarztbehandlung. Dem allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden würde es allerdings entgegenkommen, dass viele (gut verdienende) Privatpatienten höhere Beiträge zahlen müssten als heute.
Auf der anderen Seite würde sich für viele, vor allem ältere Privatpatienten, denen ihre Versicherungsprämien zu hoch sind, eine Wechselmöglichkeit in die Bürgerversicherung eröffnen. Und dass die privaten Prämien steigen würden, kann als sicher gelten, da keine jungen, gesünderen Kunden mehr ins Versichertenkollektiv nachrücken könnten. Nicht steigen, sondern eher sinken würde dagegen das Versorgungsniveau, wie die Ärzteschaft warnt: Privatpatienten bringen den Praxen durchschnittlich mehr ein und finanzieren damit überproportional beispielsweise die Ausstattung. Von den Hightech-Geräten und -Verfahren profitieren am Ende aber alle Patienten.
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Im Durchschnitt 1,1 Prozent sind derzeit von gesetzlich Krankenversicherten an Zusatzbeitrag zu zahlen. Der Satz ist in den letzten Jahren stetig angestiegen. Nun aber soll es auch einmal in die andere Richtung gehen: Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe folgte kürzlich einer Empfehlung des GKV-Schätzerkreises und verkündete eine Senkung des durchschnittlichen Beitragssatzes um 0,1 Prozent zu Anfang 2018. Das läuft also bei einem Einkommen von 3.500 Euro monatlich auf 3,50 Euro mehr im Portemonnaie hinaus – brutto.
Schon diese Entlastung dürfte für die wenigsten Bürger ein Grund sein, die Sektkorken knallen zu lassen. Hinzu kommt aber: Die Krankenkassen selbst halten die Absenkung des Beitragssatzes für voreilig. Denn angesichts fortwährend steigender Ausgaben im Gesundheitswesen seien baldige Erhöhungen wahrscheinlich. Der Präsident des BKK-Dachverbands warnt denn auch vor einem „Beitragssatz-Jojo“: Auf die kaum merkliche Senkung könnte in absehbarer Zeit eine spürbare Erhöhung folgen.
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