Wer sich bei der Arbeit zwischen zwei Terminen schnell mal einen Kaffee beim Bäcker holt, ist auf dem Weg nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt. Denn wenn ein Weg nicht betrieblich erforderlich ist, sondern der privaten Verpflegung dient, gehört er in den Bereich der „höchstpersönlichen Verrichtungen“.
Das entschied nun das Landessozialgericht Thüringen im Fall einer Pflegedienst-Mitarbeiterin, die beim Coffee-to-go-Holen zwischen zwei Terminen gestürzt war und sich Blessuren am Knie zugezogen hatte. Ihren Antrag auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung hatte die Berufsgenossenschaft abgelehnt, da es sich nicht um einen Arbeitsweg gehandelt habe. Die Richter stimmten dem zu, denn das Kaffeeholen sei eine eigenwirtschaftliche Aktion ohne sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit.
Für derartige oder auch schlimmere Missgeschicke, die von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht abgedeckt sind, gibt es private Unfallpolicen. Je nach Ausgestaltung kosten sie nur wenige Euro im Monat.
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Die europäische Finanzmarktrichtlinie MiFID II sollte für mehr Transparenz sorgen und bessere Entscheidungsgrundlagen für Investments schaffen. Wie eine neue Studie belegt, für die Prof. Stephan Paul von der Bochumer Ruhr-Universität neben rund 3.000 Kunden auch mehr als 150 Sparkassen und Banken befragt hat, gelingt das nur bedingt. „Die Fülle der Pflichtinformationen überfordert und verunsichert die Kunden“, lautet ein Fazit des Autors. Und weiter: „Den hohen Kosten steht ein bestenfalls zweifelhafter und tendenziell sogar negativer Nutzen entgegen.“ Im Endeffekt würden viele Privatanleger durch die unüberschaubare Informationsvielfalt von den Kapitalmärkten abgeschreckt.
Die Bundesregierung hält die Maßnahmen dennoch für grundsätzlich zielführend und richtig. In einer Antwort auf eine FDP-Anfrage kontert sie: „Die Geeignetheitserklärung, die Ex-ante-Kosteninformationen sowie die Basisinformationsblätter nach der PRIIPs-VO ermöglichen es Kunden, Anlageentscheidungen auf einer besseren Grundlage zu treffen, und stellen aus Sicht der Bundesregierung grundsätzlich einen Nutzen für den Anleger dar.“ Ferner wird darauf verwiesen, dass die Evaluierung der Neuregelungen noch nicht abgeschlossen sei.
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In den letzten Jahren sprossen die sogenannten FinTechs wie Pilze aus dem Boden. Sie bieten beispielsweise Versicherungen oder Bankdienstleistungen, meistens per App. Wie eine aktuelle YouGov-Umfrage zeigt, stehen die Bundesbürger den Angeboten grundsätzlich positiver gegenüber als noch 2016.
Zugleich halten 60 Prozent die FinTechs aber für zu intransparent und wenig reguliert. Dadurch werde der Markt für Finanzdienstleistungen noch unübersichtlicher. Rund die Hälfte hat überdies Datenschutzbedenken.
Dass nicht alle durchstartenden Unternehmen ihren eigenen Ansprüchen gerecht werden, zeigte vor einigen Monaten das Beispiel der „Smartphone-Bank“ N26. Das mit einer schicken App aufwartende Finanzinstitut sah sich massiver Kundenkritik ausgesetzt, da gehäuft Konten per Phishing gekapert und leer geräumt wurden. Die Kunden erfuhren davon über Wochen nichts, da kein Bankmitarbeiter erreichbar war und sie keinen Zugriff auf ihre Kontodaten hatten. N26 entschuldigte sich später für die Versäumnisse und kündigte an, den Kundensupport aufzustocken.
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Das jeden Monat von der Bank of America Merrill Lynch (BofAML) erhobene Stimmungsbild unter Fondsmanagern fiel zuletzt so trübe aus wie seit der großen Krise 2008 nicht mehr. 87 Prozent gehen davon aus, dass sich der Weltkonjunkturzyklus in seiner Spätphase befindet, ein Rekordwert. Rund die Hälfte erwartet ein deutlich abgeschwächtes Wachstum in diesem Jahr. Konkret bereiten den Anlageprofis vor allem der Handelskonflikt zwischen China und den USA sowie die Rezessionsängste in großen Volkswirtschaften Sorgen. Die Trumpsche Politik gegenüber Peking empfinden 56 Prozent der Umfrageteilnehmer als großes Risiko, satte 19 Prozent mehr als noch vier Wochen zuvor.
In der Folge hat derzeit etwa jeder fünfte Manager Aktien untergewichtet. Zuletzt waren es im März 2009 so viele. Umgeschichtet wird bevorzugt in defensive Investments wie Anleihen oder Cash. Bei den Gewinnerwartungen verzeichnet BofAML den zweitgrößten Einbruch, seitdem vor 23 Jahren mit der Erhebung begonnen wurde. Auch in den deutschen Unternehmen ist die Stimmung eher angespannt: Der ifo-Geschäftsklimaindex rangierte im Juni auf dem tiefsten Stand seit Ende 2014.
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Verbraucherschützer bemängeln, dass Check24, Verivox & Co. bei Weitem nicht so fair und unabhängig seien, wie es die Werbung suggeriert. Auch das Bundeskartellamt kritisierte im April, das Geschäftsgebaren der Vergleicher entspreche „nicht dem Idealbild einer neutralen Plattform“. Wer sich dennoch bei den Vergleichsportalen auf die Suche nach dem besten Angebot für Versicherungen, Strom, Telekommunikation oder Finanzierungen macht, sollte diese fünf Fallen kennen:
Zweites Portal bedeutet nicht automatisch zweite Meinung: Auch wenn es optisch nicht wahrnehmbar ist, beziehen viele Portale ihre Vergleichsdaten aus ein und derselben Quelle. Das Impressum klärt darüber auf. Für einen echten Alternativvergleich sollte auf verschiedene Datenquellen geachtet werden.
Filter richtig einstellen: Vielen Nutzern ist nicht bewusst, dass die Suchergebnisse häufig nur „geprüfte“ oder ähnlich eingegrenzte Angebote zeigen. Auch wenn man „alle“ auswählt, ist damit kein Gesamtmarktvergleich gewährleistet – oft nehmen nicht alle Anbieter teil.
Zusatzangebote wegklicken: Oft werden noch kurz vor Vertragsschluss zusätzliche Leistungen bzw. Produkte angeboten, die von vornherein aktiv geschaltet sind. Bei Finanzierungen beispielsweise kann das eine Restschuldversicherung sein, die gern mal als alternativlos präsentiert wird. Wer eine braucht, bekommt sie in der Regel anderswo günstiger.
Von Niedrigzinsen nicht blenden lassen: Beim Kreditvergleich wird häufig eine Spanne angegeben, wobei der niedrigere Wert die Rankingposition bestimmt. Bei zwei Dritteln aller Kunden läuft es am Ende aber eher auf den höheren Wert hinaus.
„Position 0“ beachten: Vor dem eigentlichen Ranking finden sich oft Angebote auf der sogenannten „Position 0“. Sie stehen dort nicht wegen ihrer Qualität oder ihres Preis-Leistungs-Verhältnisses, sondern weil die Anbieter für die Position bezahlen. Genau hinzuschauen lohnt sich also.
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Die private Absicherung der eigenen Arbeitskraft zählt zu den essenziellen Vorsorgemaßnahmen, denn staatlicherseits ist im Fall der Fälle nicht viel zu erwarten. Und der tritt immerhin bei jedem vierten Arbeitnehmer ein, ob wegen Rückenleiden, einer schweren Erkrankung oder – relativ am häufigsten – wegen psychischer Probleme. Damit die Zeit bis zur Rente nicht auf Sozialhilfeniveau zugebracht werden muss, sollte in möglichst jungen Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden.
Die Stiftung Warentest hat im Juni eine Bewertung von 59 am deutschen Markt erhältlichen Tarifen vorgelegt. Das Gesamtergebnis kann sich sehen lassen: Bis auf ein Angebot, der nur als „befriedigend“ eingestuft wurde, erhielten alle getesteten Versicherungen ein „gut“ oder „sehr gut“. Darin spiegelt sich der „Bedingungswettlauf“ wider, den sich die Versicherer in den letzten Jahren geliefert haben: Die Konditionen wurden immer kundenfreundlicher. Für jene Arbeitnehmer, die wegen einer Vorerkrankung oder eines gefährlichen Berufs keine Berufsunfähigkeitspolice bekommen, gibt es mehrere Alternativen: eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung, eine Grundfähigkeits-, Multi-Risk- oder Schwere-Krankheiten-Police oder auch eine Unfallversicherung. Der persönliche Versicherungsmakler hilft gern weiter.
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