Archiv: März 2019

Jungspunde und Senioren am Steuer sind besonders unfallgefährdet

26.03.2019 | Jungspunde und Senioren am Steuer sind besonders unfallgefährdet

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) haben die „Jahresgemeinschafts-Statistik über den Schadenverlauf in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung 2017“ veröffentlicht. Darin werden rund 2,8 Millionen Schäden ausgewertet, die Gesamtkosten von 9,7 Milliarden Euro verursachten. Wie sich zeigt, sind Oldtimer besonders selten in Haftpflichtfälle involviert. Die unfallträchtigste Pkw-Altersgruppe bilden 16 bis 23 Jahre alte Fahrzeuge – hier stehen 90 Unfälle pro 1.000 Autos zu Buche, bei älteren Fahrzeugen nur 40. Unter Dreijährige kommen auf eine Schadenhäufigkeit von 58 pro 1.000 Pkw. Anders sieht das Verhältnis bei den Fahrer-Altersgruppen aus: Die bis zu 18-Jährigen verursachen sowohl die meisten Schäden (121 pro 1.000 Pkw) als auch die höchsten Kosten pro Schadensfall (4.088 Euro). Am sichersten fährt es sich statistisch zwischen 42 und 67 Jahren (51 pro 1.000 Pkw). Ein unterdurchschnittliches Risiko besteht übrigens prinzipiell, wenn ein Beamter am Steuer sitzt.
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Vermögenskonto – die Lösung für die private Altersvorsorge?

21.03.2019 | Vermögenskonto – die Lösung für die private Altersvorsorge?

In den USA und in Großbritannien ist die Idee seit Langem Realität: Jeder Bürger darf eine bestimmte Summe pro Jahr steuerfrei auf ein Vorsorge- bzw. Vermögenskonto einzahlen. Wie das Geld angelegt wird – ob beispielsweise in Rentenversicherungen, Fondssparplänen oder Anleihen –, entscheidet allein der Besitzer. Die US-Amerikaner horten bereits rund 14 Billionen Dollar auf derartigen Konten. Schon seit Anfang des Jahrtausends wird das Konzept auch in Deutschland diskutiert, doch dann kam erst einmal die Riester-Rente. Die SPD wollte dieser nicht das Wasser abgraben, indem eine weitere private Vorsorgeoption begünstigt wird. Nun unternimmt die FDP einen neuen Vorstoß. Nach ihren Vorstellungen soll jeder Bürger im Jahr 24.000 Euro steuerfrei auf ein Vorsorgekonto einzahlen dürfen. Auch die Grünen stehen der Idee prinzipiell positiv gegenüber, verlangen allerdings andere Rahmenbedingungen als die FDP, beispielweise eine staatlich gelenkte Verwaltung der Konten. Ohnehin befinden sich beide Parteien in der Opposition, was eine Realisierung des Vermögenskontos in absehbarer Zeit unwahrscheinlich macht. Zudem gilt in der deutschen Rentenpolitik der Grundsatz, dass auch das Langlebigkeitsrisiko abgesichert sein sollte. Daraus ergibt sich, dass der Erwerb zeitlich unbegrenzter Rentenansprüche im Vordergrund steht.
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Risiko einer Berufsunfähigkeit bleibt hoch

19.03.2019 | Risiko einer Berufsunfähigkeit bleibt hoch

Man sollte meinen, dass die vielfältigen ergonomischen Verbesserungen der Arbeitswelt zu einer sinkenden Wahrscheinlichkeit führen, berufsunfähig zu werden. Immerhin wird heute auf rückenschonendes Sitzen geachtet, Sicherheitsvorschriften werden fortlaufend verschärft, immer mehr körperlich strapaziöse Arbeiten werden von Maschinen erledigt. Wie die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) kürzlich errechnet hat, ist aber der Quote derjenigen, die vor dem Rentenalter ihren Beruf aufgeben müssen, seit rund 20 Jahren konstant: Noch immer trifft dieses Schicksal jeden vierten Arbeitnehmer. Als Datenbasis dienten 17 Millionen private Berufsunfähigkeitspolicen und das Tafelwerk „DAV 1997 I“. Verschoben haben sich allerdings die Ursachen: Während früher vor allem körperliche Schädigungen den vorzeitigen Renteneintritt ausgelöst haben, sind heute psychische Leiden der Berufsunfähigkeits-Auslöser Nummer eins. Fast jeder dritte Versicherungsfall geht laut dem Versicherer-Gesamtverband darauf zurück. Danach folgen Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparats, die für jeden vierten Fall einer erzwungenen Berufsaufgabe verantwortlich sind.
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Wie die verschiedenen Kapitalanlagen 2018 abschnitten

07.03.2019 | Wie die verschiedenen Kapitalanlagen 2018 abschnitten

Was wäre aus 10.000 Euro bis zum 31. Dezember geworden, wenn man sie am 1. Januar letzten Jahres in gängige Assets investiert hätte? Bei Aktienanlagen lautet die Antwort in der Regel: eine vierstellige Summe. So hätte man mit US-Aktien ein Minus von 550 Euro verbucht und mit deutschen Titeln gar 1.830 Euro eingebüßt. Dazwischen rangieren Schwellenländer-Aktien, mit denen aus 10.000 Euro am Jahresende rund 8.700 Euro wurden. „Überraschungssieger“ in dieser Kategorie wurden eher exotische Assets: Wer kühn genug war, 10.000 Euro in jamaikanische Aktien zu investieren, konnte sich Ende Dezember über ein Plus von 3.050 Euro freuen. Einen kleinen Preiszuwachs gab es beim Gold, mit dem man zum Jahreswechsel bei 10.300 Euro gestanden hätte. Die gleiche Marge verzeichneten auch Bundesanleihen. Einen Gewinn von 450 Euro konnten Währungsspekulanten einheimsen, die 10.000 Euro in US-Dollar gesteckt hatten. Schlimm traf es dagegen Bitcoin-Anleger: 10.000 Euro schrumpften mit der bekanntesten aller Kryptowährungen auf 2.700 Euro zusammen.
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Im Zweifel besser die Polizei verständigen

05.03.2019 | Im Zweifel besser die Polizei verständigen

Eine Autofahrerin war an einem Novemberabend im letzten Jahr auf regennasser Fahrbahn ins Schleudern gekommen und gegen eine Warnbake geschleudert. In der Dunkelheit stellte sie lediglich einen leichten Schaden an ihrem Außenspiegel fest. Die Polizei hinzuzuziehen hielt sie deshalb nicht für nötig – und fuhr nach Hause. Erst am nächsten Tag bemerkte sie Kratzer an ihrem Fahrzeug und erstattete eine polizeiliche Meldung. Ein Sachverständiger taxierte daraufhin den Schaden auf 10.400 Euro. Zwar hatte die Fahrerin eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, doch der Versicherer warf ihr unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vor. So habe beispielsweise ihre Fahrtüchtigkeit nicht amtlich festgestellt werden können. Damit liege eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung vor, die den Versicherer von seiner Leistungspflicht entbinde. Dieser Auffassung folgten auch das Landgericht Kleve und im Berufungsverfahren das Oberlandesgericht Düsseldorf. Sie sahen die Fahrerin zudem wegen einer möglichen Beschädigung der Warnbake in der Pflicht, die Polizei zu rufen. Den Fahrzeugschaden muss die Verunfallte nun aus eigener Tasche bezahlen.
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