Kaufnebenkosten:
Zum Preis für die Immobilie selbst kommen noch Grunderwerbsteuer – je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent – sowie Notarhonorare und gegebenenfalls Maklerkosten hinzu. Ergibt insgesamt in der Regel mehrere Zehntausend Euro.
Laufende Kosten:
Zwar entfallen die Mietkosten, doch auch als Eigentümer muss man laufende Kosten schultern, die gern unterschätzt werden – Betriebskosten für Müllentsorgung, Heizung, Energie, Wasser oder Versicherungen, aber auch Renovierungskosten, für die idealerweise Rückstellungen gebildet werden sollten; hinzu kommen natürlich noch Zins und Tilgung für den Immo-Kredit.
Zinsbindung:
Vorsicht vor kurzen Laufzeiten mit verlockend niedrigen Zinssätzen – wenn die Leitzinsen beispielsweise in fünf Jahren wieder deutlich gestiegen sind, kann die Anschlussfinanzierung teuer werden. Da lohnt es sich meist, einen etwas höheren Zinssatz im Gegenzug für eine längere Laufzeit (und damit mehr Planungssicherheit) zu vereinbaren. Entscheidend ist der Einzelfall, der mit einem versierten Finanzierungsberater durchleuchtet werden sollte.
Eigenkapital:
Was viele Immo-Käufer nicht wissen: Auch Eigenleistungen werden häufig von Kreditgebern als Eigenkapitalersatz angerechnet. Zudem sollte geprüft werden, ob man mit einer KfW-Förderung die Ausgangsbasis für die Finanzierung verbessern kann.
Tilgungsrate:
Die Tilgungsrate sollte flexibel sein, um die Schulden gegebenenfalls – zum Beispiel bei beruflichem Aufstieg oder nach einer Erbschaft – schneller abtragen zu können.
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Total Expense Ratio (TER), Ausgabeaufschlag, Managementgebühren, gegebenenfalls Performancegebühr: Die Kosten eines Fonds können sich bemerkbar machen und stellen daher ein wichtiges Auswahlkriterium dar. Laut Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) müssen sie daher in den vorgeschriebenen zweiseitigen Informationsblättern – in einer Zahl aggregiert – angegeben werden.
Bald allerdings kommen noch weitere Informationspflichten durch EU-Richtlinien hinzu. Die seit diesem Jahr umgesetzte MiFID II (Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente) und die voraussichtlich ab 2020 geltende Priips (Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte – betrifft vor allem Fondspolicen) bringen zwei zusätzliche Dokumente ins Spiel. Damit erhalten die Käufer dann drei verschiedene Infoblätter mit teils abweichenden Angaben – Verwirrung vorprogrammiert. So werden nämlich beispielsweise Transaktionskosten in den KAGB-Informationen nicht in die Kostenangabe aufgenommen, in der MiFID-Version hingegen schon. Und nicht nur die Frage, was eigentlich alles zu den Kosten zählt, wird unterschiedlich beantwortet. Auch wie diese dann auszuweisen sind, ist umstritten und wird unterschiedlich gehandhabt. Ohne Expertenwissen sind die Angaben also kaum zu verstehen.
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… dann liegt das in der (relativen) Mehrheit der Fälle an den Versicherungsnehmern. Das ergab eine Befragung von 69 Berufsunfähigkeits-(BU)-Versicherern. Ihre Ergebnisse widersprechen der weitverbreiteten Wahrnehmung, dass viele BU-Versicherer Leistungsanträge abschmettern würden.
Tatsächlich führt die ausbleibende Kundenreaktion auf Nachfragen des Versicherers mit 36 Prozent die Liste der Ablehnungsgründe an. Knapp dahinter folgt mit 34 Prozent die Nichterreichung des erforderlichen BU-Grades von 50 Prozent. Weniger als jeder zehnte Antrag (9 Prozent) wird aufgrund der Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten abgelehnt, also in der Regel wegen falsch beantworteter Gesundheitsfragen. 8 Prozent der Ablehnungen beruhen auf Anfechtungen wegen Betrugsverdachts, nur 2 Prozent auf Ausschlussklauseln (BU durch aus dem Versicherungsschutz ausgenommene Vorerkrankungen bzw. Schädigungen).
Es empfiehlt sich, wichtige Leistungsanträge mit Unterstützung des Versicherungsmaklers zu erstellen – dieser leistet auch bei Ablehnungen Hilfe.
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