Hartnäckig hält sich das Gerücht, eine Berufsunfähigkeits-(BU)-Police bekomme man sowieso nur, wenn man jung und gesund sei und bestenfalls einer Bürotätigkeit nachgehe. Wer zum Beispiel auf dem Bau arbeitet, habe eh keine Chance.
Dass dem nicht so ist, zeigt eine aktuelle Statistik des Versicherer-Gesamtverbands. Dessen Analysten haben Daten aus dem Jahr 2015 ausgewertet, die mehr als drei Viertel des gesamten Marktes widerspiegeln. Demnach wurden nur 4 Prozent der BU-Anträge abgelehnt. 3 von 4 Anträgen gingen „glatt“ – ohne Leistungsausschlüsse oder Prämienaufschläge – durch. Bei 12 Prozent unterbreiteten die Versicherer ein Angebot mit Ausschlüssen, bei 3 Prozent mit Aufschlägen. Beides zusammen kam nur bei 1 Prozent vor. Die restlichen 5 Prozent der Interessenten haben sich nach der Antragstellung nicht mehr zurückgemeldet.
Diese Zahlen belegen: Nicht mal jeder 20. BU-Antrag wird von den Versicherern abgelehnt. Die oben zitierten Gerüchte können damit als widerlegt gelten.
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Drohnen werden mehr und mehr zu einem Massenartikel, insbesondere seit es schon für unter 100 Euro brauchbare Geräte gibt. Was viele Anwender nicht wissen: Für den Einsatz gelten strenge Regeln, und dass die private Haftpflichtversicherung bei einem Schaden einspringt, ist überaus fraglich. Ein Absturz kann aber auch erfahrenen Piloten passieren, beispielsweise aufgrund einer Windböe. Kommt es zu Personen- oder Sachschäden, haftet der Pilot mit seinem Vermögen.
Das Problem: Prinzipiell ist der Gebrauch von Spielzeugen über die Privathaftpflichtpolice abgesichert – nicht festgelegt ist aber, bis zu welchem Gewicht eine Drohne noch als Spielzeug gilt. Überschreitet sie die Schwelle zum unbemannten Flugobjekt, kann der Versicherer den Daumen senken. Drohnenbesitzer sollten daher unbedingt mit ihrer Versicherung abklären, ob ihre Drohne vom Haftpflichtschutz umfasst ist und ob gegebenenfalls eine Klausel in den Vertrag aufgenommen werden kann. Für größere und damit schwerere Geräte muss eine eigene Drohnen-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden – das schreibt der Gesetzgeber vor.
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19.384 Beschwerden gingen 2017 bei der Verbraucherschlichtungsstelle Versicherungsombudsmann e. V. ein. Die Institution soll Streitfälle zwischen Versicherern und Kunden unterhalb der gerichtlichen Rechtsprechung ausräumen. Die Zahl der Beschwerden ist wie in den Vorjahren erneut gesunken; 2016 standen 19.579, ein Jahr zuvor 20.827 Eingaben zu Buche.
Ebenfalls wie im Vorjahr ist neben der Lebensversicherung die Rechtsschutzversicherung am häufigsten von Unstimmigkeiten betroffen. Dafür ist nicht zuletzt der VW-Dieselskandal verantwortlich. Denn erneut hat eine Großkanzlei, die eine Vielzahl von VW-Geschädigten vertritt, massenweise Beschwerden eingereicht. Damit sollen zuvor widerspenstige Rechtsschutzversicherer zur Kostenübernahme veranlasst werden. Die Sparten Leben und Rechtsschutz betrafen jeweils gut 4.500 Beschwerden. Weit weniger umstritten sind Haftpflichtversicherungen, auf die sich 1.165 Eingaben bezogen, und Unfallversicherungen mit 813 Fällen. Im Bereich Kfz gab es 1.569 (Haftpflicht) bzw. 1.240 (Kasko) Beschwerden.
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Rund 90 Prozent der deutschen Autofahrer halten sich am Steuer für überdurchschnittlich gut. Da ist es nur folgerichtig, dass sie auch verstärkt bei Kfz-Versicherungen zugreifen, die vorbildliches Fahrverhalten belohnen (Telematik-Tarife). Die Auswahl an Anbietern wächst, mittlerweile gibt es gut 15 am deutschen Markt. Doch man sollte genau prüfen, welche Daten eigentlich auf welche Art erhoben werden und worauf man wirklich Einfluss hat.
Prinzipiell sind Nachlässe von bis zu 40 Prozent drin, wenn die Daten auf eine ideale Fahrweise schließen lassen. In der Praxis dürften die meisten Fahrer diesen Wert aber kaum erreichen. Denn in den sogenannten Score – die Punktzahl, die das Fahrverhalten zusammenfasst – fließen je nach Anbieter auch die Tageszeiten und die Wegstrecken ein. Wer beispielsweise auf dem Weg zur Arbeit zu ungünstigen Zeiten bekannte Unfallschwerpunkte passieren muss, kann schon Minuspunkte kassieren. Auch ob mehr in der Stadt oder auf dem Land gefahren wird, kann eine Rolle spielen. Die Kriterien und deren Gewichtung legt jeder Versicherer selbst fest.
Ebenso verhält es sich mit der Datenerhebungsmethode: Manche Versicherer setzen eine Handy-App ein, die praktischerweise auch gleich erfasst, ob und wie lange der Nutzer das Gerät während der Fahrt bedient. Andere schreiben eine fest installierte Box im Auto vor oder einen Stick, der in den Zigarettenanzünder gesteckt wird.
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In die Medien schaffen sie es – im Gegensatz zu Elementargewalten oder Bränden – höchst selten, doch im Alltag haben Leitungswasserschäden es in sich: Sie verursachen mit Abstand die meisten Wohngebäude-Schadensfälle und die höchsten Kosten. Das geht aus einer kürzlich vorgelegten Auswertung des Versicherer-Gesamtverbands für das Jahr 2016 hervor.
Demzufolge mussten die Versicherer knapp 2,6 Milliarden Euro für rund 1,15 Millionen Leitungswasser-Schadensfälle leisten. Der Geldbetrag entspricht etwa 54 Prozent aller Wohngebäude-Aufwendungen. Feuerschäden folgen mit knapp einer Milliarde Euro und 210.000 Schadensfällen. Durch Sturm/Hagel bedingte Versicherungsfälle traten zwar häufiger auf (rund 400.000), doch mit 610 Millionen Euro verursachten sie deutlich weniger Kosten. Elementargefahren schließlich komplettieren das Bild mit einer Schadenssumme von 420 Millionen Euro, die sich auf 70.000 Fälle verteilen. In dieser Klasse werden Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch zusammengefasst.
Die tatsächlich eingetretenen Schäden waren deutlich höher, doch die Versicherer erfassen naturgemäß nur die versicherten Fälle. Eine Wohngebäude-Police haben weniger als die Hälfte der deutschen Immobilienbesitzer abgeschlossen.
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