Archiv: Februar 2017

Inflation zieht an, Zinsen verharren im tiefen Tal

28.02.2017 | Inflation zieht an, Zinsen verharren im tiefen Tal

1,7 Prozent Inflation standen im vergangenen Dezember in Deutschland zu Buche – zuletzt wurde 2013 ein so hoher Wert registriert. Für die meisten Marktbeobachter kam diese Entwicklung überraschend, hatte der Teuerungssatz doch noch im November bei 0,8 Prozent gelegen – und damit gemessen an den Vormonaten und -jahren bereits auf hohem Niveau. Ein Ausrutscher dürfte der Anstieg aber nicht gewesen sein: Für Januar rechnet die Bundesbank sogar mit 2 Prozent Inflation. Für Sparer sind das grundsätzlich keine guten Nachrichten: Da die Niedrigzinsphase unverdrossen anhält, droht ihnen eine stärkere Entwertung ihres Kapitals. Laut einer aktuellen Studie erhält der Durchschnittsbürger eine Verzinsung von 1,5 Prozent. Unterm Strich steht derzeit also ein Realverlust. Wer das nicht hinnehmen möchte, sollte seine Vermögensallokation stärker auf Rendite ausrichten. Aktieninvestments sind dazu das Mittel der Wahl, da sie langfristig hohe Sicherheit mit zumeist ordentlichem Wertzuwachs vereinen. Momentan stecken rund 78 Prozent der deutschen Anlegergelder in Hochsicherheitsvehikeln, die nur minimale Gewinne abwerfen.
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Das hat sich in puncto Rente geändert

23.02.2017 | Das hat sich in puncto Rente geändert

Seit Anfang 2017 gelten einige neue Regeln für die gesetzliche Rente. Die wichtigsten Änderungen im Überblick: Altersgrenzen: Angehoben wurde zum einen die Regelaltersgrenze, die nun bei 65 Jahren und 6 Monaten liegt und für den Jahrgang 1952 greift. Bis 2031 wird die Schwelle sukzessive weiter bis auf 67 Jahre erhöht. Zum anderen gilt für die abschlagsfreie Rente für langjährige Beitragszahler nun ein Mindestalter von 63 Jahren und 4 Monaten. Das betrifft den Jahrgang 1954; nachfolgende müssen jeweils zwei Monate länger arbeiten. Arbeiten im Alter: Wer auch nach Erreichen der Altersgrenze noch weiterarbeitet, kann nun weiterhin Beiträge abführen und damit seine Rente erhöhen. Beitragsbemessungsgrenze: Die Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge für die Rente abgezogen werden, liegt nun bei 6.350 Euro (West) bzw. 5.700 Euro (Ost.) Rente für Pflegeleistungen: Im Zuge der jüngsten Pflegereform können Pflegende höhere Rentenanwartschaften erlangen, wenn sie Angehörige ab Pflegegrad 2 in häuslicher Umgebung pflegen. Freiwillige Versicherung: Wer ohne gesetzliche Verpflichtung in die Rentenkasse einzahlt, kann nun monatlich bis zu 1.187,45 Euro dafür aufwenden (bisher 1.159,40 Euro).
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Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung steigen

02.02.2017 | Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung steigen

Anfang des Jahres trat das Zweite Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Es sorgt für leicht verbesserte Leistungen und mehr Unterstützungsberechtigte. Zur Finanzierung wurde der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte erhöht. Damit ist es für viele Kassenpatienten allerdings nicht getan – denn jede vierte Krankenkasse hat überdies ihren Zusatzbeitrag angehoben. Die Spanne reicht nun von 0,3 bis 1,8 Prozent. Je nach Bundesland kann man also bis zu 1,5 Prozent seines Einkommens mit einem Wechsel sparen. Die unrühmliche Spitzenposition unter den teuren Kassen hat die BKK Vital inne, die ihren Zusatzbeitrag um 0,5 Prozent erhöhte. Bei ihr müssen die Versicherten nun insgesamt 16,4 Prozent zahlen. Ein Zehntelprozent weniger ist es beim letztjährigen „Spitzenreiter“ VIACTIV. Es folgen die DAK mit 1,5 Prozent Zusatz- und damit 16,1 Prozent Gesamtbeitrag sowie mit jeweils 1,4 bzw. 16,0 Prozent die securvita, IKK classic, BKK Pfalz und Bahn-BKK.
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