Die Klagen über zweifelhafte Geschäftspraktiken von Online-Vergleichsportalen sind so alt wie diese selbst. Das Bundeskartellamt hat deshalb 36 führende Portale auf Verbraucherrechtsverstöße hin untersucht. Nun legten die Beamten ihren Abschlussbericht vor. Darin benennen sie zahlreiche Defizite, die auch den Versicherungsvergleich betreffen. Wie an dieser Stelle bereits berichtet, herrschen oftmals Intransparenz und Unvollständigkeit. So werden auf einigen Portalen kaum mehr als die Hälfte der Anbieter in den Sparten Haftpflicht- und Hausratversicherung gelistet. Zudem wird den Nutzern oft nicht ausreichend verdeutlicht, woher die Daten für den Vergleich stammen und welche Kooperationen das Vergleichsunternehmen unterhält.
Das Kartellamt hält regulatorische Änderungen für nötig und fordert den Gesetzgeber auf, diese einzuleiten. Dass sich damit die vorherrschenden Mängel effektiv beseitigen ließen, glauben die Beamten jedoch nicht. Daher wünschen sie sich, dass die dauerhafte Aufsicht über die Portale auf das Kartellamt übertragen wird. Eine solche Ausweitung der Eingriffsbefugnisse sei eine „gezielte und wirksame Ergänzung der privaten Verbraucherrechtsdurchsetzung“.
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Die Vielzahl neuer Versicherungstarife, die Jahr für Jahr auf den Markt kommen, bedeutet für die Verbraucher im Allgemeinen eine Angebotsverbesserung. In vielen Sparten werden Leistungsumfänge und Services erweitert und/oder Prämien vergünstigt. Dass sämtliche Innovationen auf dem Versicherungsmarkt für die Verbraucher sinnvoll und empfehlenswert wären, lässt sich indes auch nicht sagen. Um auf eher kundenunfreundliche Neutarife aufmerksam zu machen, vergibt der Bund der Versicherten (BdV) jährlich den Negativpreis „Versicherungskäse des Jahres“.
2019 heißt der „Gewinner“ Liechtenstein Life Assurances AG, deren fondsgebundene Rentenversicherung „Prosperity – WohlstandsVorsorge“ das größte Missfallen der – aus Wissenschaftlern, Verbraucherschützern und Journalisten bestehenden – Jury erregt hat. Konkret monieren die Prüfer „Intransparenz, Datenstriptease und Kostenwirrwarr“ bei der über eine App vertriebenen Police. Die Negativauszeichnung unterstreicht: Zwischen Werbung und Wirklichkeit kann eine große Lücke klaffen, weshalb unabhängige Beratung beim Versicherungsabschluss das A und O ist.
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Auf der Suche nach renditestarken Sachwerten rücken auch Nischenmärkte immer mehr in den Fokus der Anleger. Ein Beispiel ist Whisky: Der Rare Whisky Apex 1.000 Index, der die Preisentwicklung der gefragtesten Produkte abbildet, verzeichnete 2018 ein Plus von über 30 Prozent. In den vergangenen acht Jahren hat sich der Wert gar verfünffacht. Entsprechend oft ist wieder der Kalauer zu hören: „Ich bringe mein Geld an die Bar, da gibt’s die meisten Prozente.“
Ähnlich begehrt sind Oldtimer als Anlageobjekte, auch wenn angesichts des hohen Preisniveaus keine exorbitanten Wertsteigerungen wie beim Whisky verzeichnet werden. Der Oldtimer-Index des Verbands der Automobilindustrie stieg seit 2008 aber immerhin um über 50 Prozent.
Sollte man also in diese Wachstumsmärkte einsteigen? Experten raten zur Vorsicht, denn eine Garantie für eine stetige Wertsteigerung erhält man auch bei sorgfältiger Auswahl nicht. Zudem müssen Nebenkosten für Lagerung, gegebenenfalls Wartung, Steuern und Versicherungen einkalkuliert werden, die durchaus einen nennenswerten Teil der Rendite verzehren können.
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Als risikofreudig sind deutsche Anleger ohnehin nicht bekannt, wie die im internationalen Vergleich niedrige Aktienquote belegt. Die zunehmenden Unwägbarkeiten hinsichtlich Konjunktur und Welt(handels)politik haben das Sicherheitsbedürfnis indes zuletzt noch einmal deutlich verstärkt. Die von forsa erhobene „Anlegerstudie 2019“ zeigt, dass sichere Anlageformen wie Sparbuch und Bausparvertrag deutlich an Beliebtheit gewonnen haben.
So landet das Sparbuch mit 48 Prozent bei der Frage „Wo legen Sie aktuell Ihr Geld an?“ auf Rang eins – im Vorjahr waren es nur 39 Prozent. Dahinter folgen Immobilien mit 36 Prozent (Vorjahr: 26) und Bausparverträge, auf die etwa jeder dritte Befragte setzt (Vorjahr: 28 Prozent). Insgesamt liegt „Sicherheit“ an der Spitze der Entscheidungskriterien, 57 Prozent räumen ihr Top-Priorität ein, nachdem es 2018 noch 52 Prozent waren.
Zugleich lässt sich aber ein Trend zur Streuung des Kapitals erkennen, denn auch renditestarke Investments werden stärker als im Vorjahr in Anspruch genommen. So stiegen Fonds von 20 auf 26 und Aktien immerhin von 18 auf 19 Prozent.
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In den USA und in Großbritannien ist die Idee seit Langem Realität: Jeder Bürger darf eine bestimmte Summe pro Jahr steuerfrei auf ein Vorsorge- bzw. Vermögenskonto einzahlen. Wie das Geld angelegt wird – ob beispielsweise in Rentenversicherungen, Fondssparplänen oder Anleihen –, entscheidet allein der Besitzer. Die US-Amerikaner horten bereits rund 14 Billionen Dollar auf derartigen Konten.
Schon seit Anfang des Jahrtausends wird das Konzept auch in Deutschland diskutiert, doch dann kam erst einmal die Riester-Rente. Die SPD wollte dieser nicht das Wasser abgraben, indem eine weitere private Vorsorgeoption begünstigt wird. Nun unternimmt die FDP einen neuen Vorstoß. Nach ihren Vorstellungen soll jeder Bürger im Jahr 24.000 Euro steuerfrei auf ein Vorsorgekonto einzahlen dürfen. Auch die Grünen stehen der Idee prinzipiell positiv gegenüber, verlangen allerdings andere Rahmenbedingungen als die FDP, beispielweise eine staatlich gelenkte Verwaltung der Konten.
Ohnehin befinden sich beide Parteien in der Opposition, was eine Realisierung des Vermögenskontos in absehbarer Zeit unwahrscheinlich macht. Zudem gilt in der deutschen Rentenpolitik der Grundsatz, dass auch das Langlebigkeitsrisiko abgesichert sein sollte. Daraus ergibt sich, dass der Erwerb zeitlich unbegrenzter Rentenansprüche im Vordergrund steht.
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Alkoholisierte Autofahrer sind allein in Deutschland für rund 300 Verkehrstote und mehr als 13.000 Verletzte jährlich verantwortlich. Zudem fallen die Verletzungen bei alkoholbedingten Unfällen im Durchschnitt deutlich gravierender aus als beim Rest der Verkehrsunfälle. Keine Frage: Alkohol am Steuer ist ein Problem für die öffentliche Sicherheit.
Der Versicherer-Gesamtverband GDV hat sich des Themas nun angenommen und fordert, europaweit alle Neuwagen künftig mit Alkohol-Wegfahrsperren auszurüsten, sogenannten Alkolocks. Vor dem Start des Motors muss dann zunächst „gepustet“ werden, und nur wenn die Apparatur einen Wert von beispielsweise unter 0,5 Promille misst, wird der Wagen freigegeben.
Droht damit, nach Dieselfahrverboten und Tempolimit-Debatte, der nächste Aufreger für deutsche Autofahrer? Der Deutsche Anwaltverein (DAV) jedenfalls hält die GDV-Idee für übertrieben: „Für Privatfahrten ist das völlig unverhältnismäßig“, findet Christian Funk vom DAV. Sinnvoll könne es aber bei Berufskraftfahrern sein, die eine besonders hohe Verantwortung trügen.
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Wenn die Inflation am Wert des Geldes nagt, das Vermögen aber zugleich zinsarm oder gar zinslos aufbewahrt wird, entstehen reale Verluste. So mussten jene Deutschen, die ihr Geld auf Sparbüchern & Co. geparkt haben, im Jahr 2018 einen Kaufkraftverlust von rund 40 Milliarden Euro hinnehmen. Das bisherige Rekordjahr 2017 (32 Milliarden) wurde damit noch einmal deutlich übertroffen. Seit 2011 haben die deutschen Sparer auf diese Weise fast 110 Milliarden Euro eingebüßt.
Grund für die ungute Entwicklung ist die im vergangenen Jahr vergleichsweise hohe Inflation von 1,9 Prozent. Ihr steht eine Verzinsung von rund 0 Prozent bei Sparbüchern und von knapp 0,4 Prozent bei Festgeld gegenüber. Da die Deutschen diesen Sparformen in weiten Teilen eisern die Treue halten, verzichten sie nicht nur auf Milliarden an möglicher Rendite, sondern lassen ihr Vermögen kontinuierlich durch die Inflation abschmelzen. Das dürfte auch noch einige Zeit so weitergehen, denn die Zeichen stehen nicht auf eine baldige Zinserhöhung im Euroraum; sollte sie noch in diesem Jahr kommen, dürfte sie nur marginal ausfallen. Einem entschiedenen Zinsschritt stehen schwächelnde Konjunkturen in Deutschland und Italien sowie hohe Staatschulden in einigen wichtigen Euroländern entgegen.
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Wer als Hausbesitzer (oder von diesem beauftragter Mieter) seinen Verkehrssicherungspflichten nicht hinreichend nachkommt, riskiert den Schutz der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Im Winter müssen insbesondere Gehwege und Zufahrten schnee- und eisfrei gehalten sowie bedrohliche Eiszapfen, etwa an Regenrinnen und Dachkanten, entfernt werden. Wird ein Dritter durch eine Dachlawine geschädigt, springt die Versicherung in der Regel ein (bei selbst bewohnten Einfamilienhäusern übernimmt meist die Privathaftpflichtpolice den Schaden). Wer Passanten per Schild vor Lawinengefahr warnt, hebt damit übrigens seine Haftung als Hausbesitzer nicht auf.
Gebäudeschäden durch Schneedruck können mit einer Wohngebäudeversicherung abgesichert werden. Diese muss dafür allerdings einen Elementarschutz beinhalten. Auf einen solchen sollte auch in der Hausratversicherung nicht verzichtet werden, wenn Schneedruck oder Lawinen drohen. Denn oftmals kommen nicht nur das Gebäude und fest verbaute Bestandteile, sondern auch hochwertige Geräte oder Möbel zu Schaden.
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Online-Vergleichsportale erlebten in den letzten Jahren einen Boom, nicht zuletzt aufgrund groß angelegter Werbekampagnen. Ob der Vertrauensvorschuss der Verbraucher auch gerechtfertigt ist, wird jedoch zunehmend in Zweifel gezogen. Seit Oktober 2017 untersucht das Bundeskartellamt 36 Anbieter, von denen 17 auch Versicherungsvergleiche anbieten. Nun haben die Beamten ein Konsultationspapier vorgelegt, auf das die Anbieter reagieren können, bevor im nächsten Jahr ein Abschlussbericht veröffentlicht wird.
Die vorläufigen Ergebnisse sehen nicht gut für die Branche aus, wie Bundeskartellamts-Präsident Andreas Mundt betont: „Viele Vergleichsinformationen sind zutreffend und seriös. Aber unsere Untersuchung offenbart auch eine Anzahl von möglichen Rechtsverstößen. […] So werden bei Versicherungsvergleichen zum Teil wichtige Anbieter nicht einbezogen.“ Die Marktabdeckung in den Bereichen Haftpflicht- und Hausratversicherung betrage bei fünf Portalen im Schnitt gerade mal 55 bzw. 56 Prozent. Damit fehlt also fast jeder zweite Tarif in den Vergleichs-Rankings, womit kaum von einem „umfassenden Marktüberblick“ die Rede sein kann. Unter den fehlenden Versicherern finden sich öfters auch Marktgrößen wie Allianz, R+V, HDI, Generali oder Huk-Coburg. Das Bundeskartellamt moniert, dass diese eklatanten Lücken von den Vergleichern nicht transparent gemacht würden. Das Gleiche gelte für die Zusammenarbeit mit externen Vergleichsanbietern, von denen Daten bezogen werden.
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