Mögliche Nebenwirkungen und Folgeschäden von Impfungen beherrschen seit Monaten die Schlagzeilen. Viele Verbraucher fragen sich – und ihre Makler und Versicherer – deshalb, wie es um den (finanziellen) Schutz vor Impfschäden in der Unfallversicherung bestellt ist.
Generell stellt der Einschluss von Impfschäden die Ausnahme dar, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilt. Laut dessen Musterbedingungen sind „Gesundheitsschädigungen durch Heilbehandlungen und sonstige Eingriffe am Körper der versicherten Person vom Versicherungsschutz ausgeschlossen“. Allerdings bilden die Musterbedingungen den Marktstandard immer nur mit Zeitverzögerung ab. Es gibt mittlerweile durchaus eine Vielzahl von Versicherern, die Impfungen explizit in den Deckungsumfang aufnehmen. Hier ist allerdings darauf zu achten, ob und welche Impfungen konkret in den Bedingungen genannt werden. Die Immunisierung gegen Covid-19 ist bislang nur bei einer Handvoll Anbieter explizit aufgeführt oder über eine nachträgliche Erweiterung versicherbar.
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Im Zuge der Corona-Pandemie haben viele Bundesbürger ihr Herz für Haustiere (wieder)entdeckt und sich Hund, Katze oder Wellensittich zugelegt. Um rund eine Million stieg die Zahl der Tiere in deutschen Haushalten 2020. Versicherungsschutz sollte dabei nicht auf der Strecke bleiben, denn insbesondere Hunde können kostspielige Schäden verursachen. Ein typisches Beispiel: Der Vierbeiner beißt einen Handwerker, der in der Wohnung etwas erledigt. Dann kommen zu den Behandlungskosten und dem Schmerzensgeld eventuell noch Verdienstausfälle, die zu ersetzen sind. Ein paar Tausend Euro sind da schnell weg. Noch teurer kann es werden, wenn ein Hund unvermittelt auf die Straße läuft und einen Verkehrsunfall verursacht. Eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung springt in solchen Fällen ein. Empfehlenswerte Tarife gibt es für etwa 45 bis 60 Euro Beitrag pro Jahr.
Ebenfalls kostspielig kann die tierärztliche Versorgung von Hund, Katze, Pferd & Co. werden. Neben der Haftpflicht- kann sich daher auch eine Tierkrankenversicherung lohnen, die schon für unter zehn Euro pro Monat zu haben ist. Die tariflichen Leistungsinhalte unterscheiden sich jedoch teilweise stark, sodass dem Abschluss ein fachkundiger Vergleich vorausgehen sollte.
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Diese Frage musste das OLG Köln kürzlich beantworten. Eine Autofahrerin war per Blitzer-Schnappschuss beim Telefonieren während der Fahrt ertappt worden. Das Bild zeigte, dass sie ihr Handy zwischen Kopf und Schulter bugsierte. Das Amtsgericht Geilenkirchen verhängte ein Bußgeld, wogegen die Fahrerin Rechtsbeschwerde einlegte. Ihr Argument: Verboten sei das Telefonieren laut Straßenverkehrsordnung nur, wenn das Handy „aufgenommen“ oder „gehalten“ wird. Das treffe bei ihr nicht zu, da sie ja beide Hände zur Bedienung des Fahrzeugs frei gehabt habe.
Die Richter wollten dem nicht folgen: Auch mit anderen Körperteilen als den Händen könne man etwas halten. Entscheidend und Kern der relevanten Vorschrift sei es, dass die Konzentration des Fahrers oder der Fahrerin auf das Verkehrsgeschehen nicht beeinträchtigt werden dürfe. Beim Handybugsieren zwischen Kopf und Schulter aber könne diese Konzentration gestört werden.
Autofahrer sind mithin gut beraten, das Handy während der Fahrt nicht zu berühren, egal mit welchem Körperteil. Nicht zuletzt kann der Versicherungsschutz durch fahrlässiges Verhalten gefährdet sein.
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Zwischen 120 und 150 Millionen Euro Schaden richten durch Frost geplatzte Wasserleitungen in Deutschland alljährlich an, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft kürzlich berichtete. Das entspricht rund 5 Prozent der Leitungswasserschäden in der Wohngebäudeversicherung.
Ein Großteil der Frostschäden ließe sich mit einfachen Maßnahmen vermeiden – etwa mithilfe der folgenden fünf Tipps:
Außerhalb des Hauses bzw. seiner beheizten Räume verlaufende Wasserleitungen sollten in den Wintermonaten leer gehalten werden.
Auch in selten genutzten Räumen, etwa im Keller oder im Gästezimmer, sollte durchgehend für eine gewisse Grundwärme gesorgt werden, wenn dort wasserführende Leitungen verlaufen.
Auf den sogenannten Frostschutz der Heizkörperregelung allein sollte man sich nicht verlassen, da er nur den Heizkörper selbst und die Leitungen in seiner unmittelbaren Umgebung schützt.
Frei liegende Wasserleitungen sollten in Wärmedämmmaterial „eingepackt“ werden.
Durch undichte Außentüren und Fenster eindringende Zugluft kann zum Gefrieren der Leitungen beitragen, daher sollten derartige Undichtigkeiten behoben werden.
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Eine Bestattung kostet in Deutschland, in einfacher Ausführung, im Durchschnitt rund 8.000 Euro. Fällig werden neben Bestattungskosten und dem Kaufpreis für Sarg bzw. Urne und Grabstein auch Friedhofsgebühren und natürlich die Kosten der Trauerfeier (die ja voraussichtlich in einigen Monaten wieder in gewohntem Rahmen stattfinden können wird). Wer seine Angehörigen nicht in einer Zeit tiefer Trauer mit solchen Ausgaben noch zusätzlich belasten will, kann mit einer Sterbegeldversicherung vorsorgen. Sie zahlt beim Tod der versicherten Person eine vorher vereinbarte Summe aus und bietet in vielen Fällen überdies verschiedene Assistance-Leistungen an.
Das Analysehaus Morgen & Morgen hat kürzlich 105 Tarife von Sterbegeldversicherern unter die Lupe genommen – und dem Markt ein gutes Zeugnis ausgestellt: 83 Angebote wurden mit „ausgezeichnet“ (32) oder „sehr gut“ (51) bewertet. Nur ein Tarif fiel mit der Note „schwach“ durch. Das Preis-Leistungs-Verhältnis blieb dabei zwar außen vor, die Prämienhöhe wurde als nicht einbezogen. Doch die Kunden können sich mit diesem unabhängigen Testat darauf verlassen, bei den meisten Anbietern ordentliche Qualität zu erhalten.
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Noch wohnt es sich rund um die großen Metropolen deutlich günstiger als in diesen selbst. Im Umland von Berlin, Hamburg, München, Köln und Stuttgart zahlt man im Durchschnitt weniger als halb so viel für Wohnraum wie innerhalb der jeweiligen Stadtgrenzen. Doch die Schere schließt sich immer weiter, insbesondere in den letzten drei Jahren, wie eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft festgestellt hat. Über lange Jahre zogen die Preise in den sieben größten deutschen Städten stärker an als bundesweit. Nun hat sich diese Entwicklung jedoch umgekehrt: Im dritten Quartal 2020 blieb das Preiswachstum auf Jahressicht in den Top-7-Metropolen mit 3,8 Prozent deutlich hinter dem Bundesdurchschnitt von 7,1 Prozent zurück.
Die Gründe liegen vor allem im knappen Angebot und den daraus resultierenden hohen Preisen in den Großstädten. Viele Interessenten nehmen lieber längere Pendlerwege in Kauf, um sich mehr Wohnraum leisten zu können – was durch den Homeoffice-Trend noch einmal verstärkt werden dürfte. In Pandemiezeiten könnten auch die Enge und Gedrängtheit und das dadurch höhere Infektionsrisiko in den Großstädten den Trend nach „janz weit draußen“ zusätzlich angeheizt haben.
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Schon jetzt lässt sich sagen, dass das Arbeiten im Homeoffice zu den Krisengewinnern gehören wird. Die aus der Not geborene Umstellung auf dezentralen Heimbetrieb hat sich in vielen Branchen und Bereichen als durchaus praxistauglich und vorteilhaft erwiesen.
Aus dem Blick gerät dabei indes häufig die Cybersicherheit. Laut einer forsa-Umfrage schult noch nicht mal jedes dritte mittelständische Unternehmen hierzulande seine Mitarbeiter zur sicheren Nutzung des Internets und des Firmennetzwerks. Nur jedes fünfte hat die zehn wichtigsten Basismaßnahmen für Cybersicherheit umgesetzt. Über einen Notfallplan oder einen entsprechenden IT-Dienstleister verfügt nur jedes zweite kleine oder mittlere Unternehmen. Angesichts des Werts, den Daten heutzutage branchenübergreifend haben, sind das bedenkliche Zahlen.
Gegen das Risiko einer Betriebsunterbrechung, von Schadensersatzansprüchen oder Datenschutz-Bußgeldern infolge einer Cyberattacke kann man sich mit einer Cyberversicherung wappnen. In der Regel enthalten die Tarife auch Präventionsbausteine, die die Sicherheit im Homeoffice wie am Firmensitz erhöhen.
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Von Verbraucherschützern wird gern auf Großbritannien als leuchtendes Vorbild verwiesen: Die Provisionsvergütung – wie sie auch in Deutschland dominiert – wurde dort 2013 abgeschafft, Finanzberater müssen seitdem von den Kunden per Honorar für Anlage- und Altersvorsorgeberatung entlohnt werden.
Aktuelle Daten der EU-Wertpapieraufsicht und der britischen Finanzaufsicht zeigen nun erneut: Briten mit niedrigem oder mittlerem Einkommen verzichten allzu oft auf Beratung, womit ihre Vorsorgelücke wächst. So bringen Investmentfonds britischen Anlegern im europäischen Vergleich weit unterdurchschnittliche Renditen, was als Hinweis auf mangelnde Beratung gelten kann. Laut Umfragen verzichten 84 Prozent der Fondskäufer auf der Insel auf selbige, um die Honorarkosten zu sparen. Die Finanzaufsicht FCA hat sogar für 2019 eine Beratungsquote von lediglich 10 Prozent ermittelt – 2006 hatte diese noch bei 57 Prozent gelegen. Fazit: Der Zwang zur Honorarberatung führt zu wesentlich weniger Beratung und am Ende zu wesentlich schlechteren Geldanlagen.
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In Zeiten der Krise legt man gern mehr Geld auf die hohe Kante. So auch die Bundesbürger mit Beginn der Corona-Pandemie. Die Commerzbank vermutet, dass die Sparquote im zweiten Quartal auf 20 Prozent gestiegen sein könnte. Im ersten betrug sie laut Bundesbank 16,7 Prozent.
Mit ihrer tief sitzenden Vorliebe für verlustsichere Anlagen wie Sparbücher büßen die Deutschen jedoch tagtäglich Kaufkraft ein. 3,9 Milliarden Euro waren es allein im zweiten Quartal. Dass es nicht wesentlich mehr ist, geht auf die niedrige Inflationsrate zurück. Sie lag im zweiten Quartal bei 0,76 Prozent. Die durchschnittliche Verzinsung von Spareinlagen, Girokonten, Tages- und Festgeldern belief sich dagegen auf 0,13 Prozent, woraus sich ein Realzins von minus 0,63 Prozent ergibt.
Da die Inflation aber mittelfristig wieder deutlich ansteigen dürfte, während keine Zinserhöhung zu erwarten ist, wird der Kaufkraftverlust mittelfristig ebenfalls wieder zunehmen. Die Scheu deutscher Anleger vor den Kapitalmärkten ist wesentlich dafür verantwortlich, dass das durchschnittliche Vermögen hierzulande trotz hoher Einkommen und Sparquote deutlich unter dem vergleichbarer Länder liegt.
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